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NVwZ Nachrichten

Justizetat soll 2026 nahezu gleich bleiben

Von Redaktion beck-aktuell | Aug 20, 2025
Das Jahr 2025 hat noch nicht den Herbst er­reicht, aber die Haus­halts­pla­nung für 2026 ist be­reits in vol­lem Gange. Die Bun­des­re­gie­rung hat nun einen Ent­wurf vor­ge­legt, der klar­macht: Deut­lich mehr Geld für die Jus­tiz ist nicht ein­ge­plant.

Geplant ist ein Justizetat von rund 1,16 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine nur minimale Steigerung um rund 2 Millionen Euro. Größter Ausgabenposten werden dabei erneut die Personalkosten sein, die mit 687,3 Millionen Euro sogar um eine Millionen Euro niedriger als 2025 ausfallen sollen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen dagegen spürbar um 15,2 Millionen Euro auf 307,8 Millionen Euro wachsen. Noch nicht eingepreist sind Beträge, die sich aus zusätzlichen Aufgaben des Ministeriums im Verbraucherschutz ergeben werden.

Für das Ministerium selbst sind 2026 Ausgaben in Höhe von 133,7 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 700.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Das Deutsche Patent- und Markenamt soll 304,4 Millionen Euro erhalten, aber auch 507,4 Millionen Euro an Einnahmen erzielen, etwa 5 Millionen weniger als noch 2025. 138,4 Millionen Euro kann das Bundesamt für Justiz für das kommende Jahr einplanen. Das sind deutliche 20,8 Millionen Euro weniger als dieses Jahr. Grund hierfür sind "Finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024", die 2025 mit 25 Millionen Euro veranschlagt waren und nun wegfallen. Bei den Einnahmen rechnet die Bundesregierung mit 199,2 Millionen Euro, das wären 15 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.

Auch die Etats für die Bundesgerichte ändern sich kaum

Für den BFH plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 22,7 Millionen Euro (+ 521.000 Euro), für das BPatG mit Ausgaben in Höhe von 16,9 Millionen Euro (- 25.000 Euro). Der BGH kostet 2026 wohl mehr als im Vorjahr. Der Etatentwurf sieht 73,9 Millionen Euro vor, 4,7 Millionen Euro mehr als 2025. Grund seien überwiegend höhere Ausgaben für Mieten und Pachten. Der Etat des Generalbundesanwalts beim BGH liegt mit 86,1 Millionen Euro um 5,2 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Grund sind höhere Ausgaben für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder, die von 34,8 auf 39 Millionen Euro steigen sollen.

Das BVerfG, das einen separaten Etat hat, kann ebenfalls mit ein klein wenig mehr Geld kalkulieren. Mit 46,4 Millionen Euro liegt der Ansatz im Einzelplan 19 um rund 1,6 Millionen Euro über dem Ansatz für 2025. Die Personalausgaben sollen leicht auf 32,8 Millionen Euro steigen (+0,5 Millionen Euro). Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 7,8 Millionen Euro eingeplant, rund 2,1 Millionen Euro mehr als 2025.

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