chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Trotz Abmahnung: Plagiatssucher beharrt auf Vorwürfen gegen Brosius-Gersdorf

Von Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa) | Aug 14, 2025
Die No­mi­nie­rung der Ju­ris­tin Frau­ke Bro­si­us-Gers­dorf für das BVerfG ist Ge­schich­te. Aber über ihre Dok­tor­ar­beit gibt es wei­ter ein Hin und Her. Die Pro­fes­so­rin hat den Ur­he­ber der Ghost­wri­ting-Vor­wür­fe ab­ge­mahnt, der will es auf einen Rechts­streit an­kom­men las­sen.

Der juristische Streit zwischen der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und dem österreichischen Plagiatssucher Stefan Weber geht in die nächste Runde. Brosius-Gersdorf wehrt sich nun aktiv, ein Rechtsstreit scheint wahrscheinlich.  

Es geht um den Vorwurf des "Ghostwriting": Weber hatte in einem 86-seitigen Papier auf "Indizien" verwiesen, dass Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf zumindest teilweise heimlicher Autor der Dissertation der Professorin von 1997 gewesen sein soll. Brosius-Gersdorf und ihr Mann weisen dies strikt zurück. Über ihren Anwalt hatten sie erklärt, es gebe für Webers Äußerung keine "Tatsachengrundlage". 

Nach Angaben von Ralf Höcker, namensgebender Inhaber der von Weber mandatierten Kölner Kanzlei für Presserecht, hat Brosius-Gersdorf den sogenannten Plagiatsjäger nun abgemahnt. Wie Höcker im Sozialen Netzwerk LinkedIn schrieb, solle Weber bestimmte Wertungen in seinem Plagiatsgutachten nicht mehr wiederholen. Weber werde jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben und lässt es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen, teilten Kanzleichef Höcker und Webers Anwalt René Rosenau mit. An seiner Einschätzung eines "zumindest partiellen Ghostwriting" halte Weber fest.

Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Mangels Unterstützung in der Unionsfraktion war ihre Wahl im Juli kurzfristig abgesagt worden. Inzwischen hat sie mit Hinweis auf den Widerstand in der Union erklärt, dass sie nicht mehr zur Verfügung steht.

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü