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NVwZ Nachrichten

Aufnahmeprogramm für Afghanen: Bundesregierung legt Beschwerde ein

Von Redaktion beck-aktuell | Jul 23, 2025
Die Bun­des­re­gie­rung will das Auf­nah­me­pro­gramm für ge­fähr­de­te Men­schen aus Af­gha­ni­stan be­en­den. Es gibt aber noch be­stehen­de Zu­sa­gen. Gegen einen Ge­richts­be­schluss geht die Re­gie­rung nun wei­ter vor.

Die Bundesregierung hat Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, nach der sie einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen musste. Die Beschwerde sei am Montag eingegangen, teilte das VG Berlin mit. Nun muss das OVG sich mit dem Fall befassen.

Der Beschluss des VG betraf den Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Es ging konkret um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten. Das VG entschied im Eilverfahren, die Bundesregierung habe sich "durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden". Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen.

Zudem gebe es keine Sicherheitsbedenken und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt. Die Richter stellten grundsätzlich klar: "Die Bundesregierung ist rechtlich verpflichtet, die Zusagen umzusetzen, und zwar schnell. Ansonsten drohen Schäden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können." Mit der Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg kann es jetzt zu weiteren Verzögerungen kommen.

Das Bundesinnenministerium hatte betont, für Menschen im Verfahren, die sich in Pakistan aufhielten, werde die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch die Bundesregierung organisiert. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen davon sind nach den Angaben etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben. Auch Richterinnen und Richter, Journalistinnen und Journalisten sowie Künstlerinnen und Künstler zählten zu den Betroffenen.

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