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NVwZ Nachrichten

Palästina-Protestcamp darf zurück vor das Bundeskanzleramt – aber bitte leise!

Von VG Berlin | Jul 18, 2025
Das Dauer-Pro­test­camp "Ver­eint für Pa­läs­ti­na!" darf zu­rück auf die Grün­flä­che vor dem Bun­des­kanz­ler­amt. Dafür müs­sen die Cam­per jetzt aber Lärm­schutz­auf­la­gen ein­hal­ten. Das hat das VG Ber­lin am Mitt­woch ent­schie­den.

Seit dem 15. Juni wird auf einer Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt campiert. Das Dauercamp ist als Versammlung angemeldet. Die Teilnehmenden waren in der Vergangenheit immer wieder durch ihre Lautstärke aufgefallen, woraufhin die Polizei am 14. Juli die Verlegung des Camps auf einen Platz vor dem Berliner Hauptbahnhof anordnete. Die Teilnehmenden kamen der polizeilichen Anordnung zwar nach, aber noch am selben Tag ging ein Eilantrag gegen die Anordnung beim VG ein.

Der Eilantrag war erfolgreich (Beschluss vom 16. Juli 2024 - VG 1 L 634/25). Das VG Berlin sieht zwar, ebenso wie die Polizei, eine erhebliche Gefahr im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin durch den Lärm, der die Arbeit im Bundeskanzleramt beeinträchtige. Das Bundeskanzleramt werde durch den lautstarken Einsatz tonverstärkender Geräte und Trommeln in seiner Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt.

Anders aber als die Berliner Polizei kommt das VG Berlin nicht zu dem Schluss, dass der Versammlungsort verlegt werden muss. Als milderes Mittel sei es ausreichend, Lärmauflagen gegenüber der Versammlung zu erlassen. Somit hat das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt, aber gleichzeitig die weitere Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren und Megafonen untersagt (Beschluss vom 16.07.2025 - VG 1 L 634/25). 

Die Polizei Berlin hat Beschwerde gegen den Beschluss zum OVG Berlin-Brandenburg eingelegt.

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