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NVwZ Nachrichten

Migrationswende: Dobrindt bringt weitere Verschärfungen in den Bundestag ein

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jul 11, 2025
In­nen­mi­nis­ter Dobrindt hat zwei wei­te­re Bau­stei­ne sei­ner Mi­gra­ti­ons­wen­de nun auch im Bun­des­tag vor­ge­stellt: Her­kunfts­län­der sol­len per Rechts­ver­ord­nung als si­cher de­kla­riert wer­den kön­nen. Und Men­schen, denen Ab­schie­be­haft oder Aus­rei­se­ge­wahr­sam droht, sol­len kei­nen staat­lich be­stell­ten An­walt mehr be­kom­men.

Der Anspruch auf einen Anwalt war erst im vergangenen Jahr eingeführt worden, als Teil des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes der damaligen Ampel-Koalition, mit dem unter anderem die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams verlängert wurde. Durch den Pflichtanwalt sei das Gesetz zu einem "Rückführungsverhinderungsgesetz" geworden, sagte CSU-Politiker Alexander Dobrindt. Mit der Streichung dieses Anspruchs folge man einer Empfehlung der Justizministerkonferenz, betonte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler.

Sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung

Erstmals beraten hat der Bundestag zudem über die Möglichkeit, Staaten per Rechtsverordnung als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat Änderungen dann nicht mehr zustimmen müsste. "Staaten werden nicht sicher, weil Sie es sich wünschen", sagte Helge Limburg (Grüne) an die Adresse des Bundesinnenministers.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zu beginnen. Entsprechende Initiativen waren in den vergangenen Jahren im Bundesrat am Widerstand von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen und der Linken gescheitert.

Asylanträge von Menschen aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall aber nicht aus. Abgelehnte Antragsteller können jedoch leichter und schneller abgeschoben werden.

Als sichere Herkunftsländer gelten in Deutschland aktuell neben den Mitgliedstaaten der EU Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, Georgien und Moldau. Die Einstufung soll irreguläre Migration aus diesen Staaten verringern. Christian Wirth (AfD) sagte, der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sei aber "mutlos".

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