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Vorschläge für Richter-Nachfolge: Nun macht es das BVerfG eben selbst

Von Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos | Mai 23, 2025
Seit Mo­na­ten ist die Amts­zeit von Ver­fas­sungs­rich­ter Josef Christ ei­gent­lich ab­ge­lau­fen, doch er muss wei­ter­ma­chen, da der Bun­des­tag bis­lang kei­nen Nach­fol­ger ge­wählt hat. Einen Tag, nach­dem der Wahl­aus­schuss im Bun­des­tag sich kon­sti­tu­iert hat, setzt das BVerfG das Par­la­ment jetzt unter Zug­zwang.

Man könnte sagen, die Richterinnen und Richter mit Dienstsitz im Schloßbezirk 3 in Karlsruhe haben die Geduld verloren. Jedenfalls haben sie nun von ihrem Recht Gebrauch gemacht, selbst jemanden für die Nachfolge von Josef Christ, dem scheidenden Kollegen im Ersten Senat, vorzuschlagen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Bundestag hatte sich zuvor nicht auf eine Nachfolge einigen können.

Die 16 Richterinnen und Richter des BVerfG werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt (§ 5 Abs. 1 S. 1 BVerfGG). Diejenigen, die vom Bundestag bestimmt werden, werden auf Vorschlag eines Wahlausschusses vom Plenum gewählt (§ 6 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG). Dieser Wahlausschuss wird zu Beginn jeder Wahlperiode gebildet und besteht aus 12 Mitgliedern, die Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen sind. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt, die Zusammensetzung richtet sich also nach der Fraktionsstärke. Der Ausschuss legt seine Kandidatinnen und Kandidaten dann dem Plenum vor, das schließlich in geheimer Abstimmung die endgültige Wahl übernimmt.

Seegmüller-Vorschlag scheiterte auf den letzten Metern

Doch der Wahlausschuss hatte sich im Januar dieses Jahres nicht mehr auf einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin einigen können. Robert Seegmüller, der Wunschkandidat der CDU, galt eigentlich schon als designierter Christ-Nachfolger, doch die Ausschusssitzung, in der er offiziell hätte vorgeschlagen werden sollen, wurde in letzter Minute abgesagt - wohl weil Bedenken der Grünen nicht ausgeräumt werden konnten. Kurz vor der Bundestagswahl im Februar reichte dann die Zeit nicht mehr, um sich mit einem neuen Vorschlag zu befassen.

§ 7a Abs. 1 BVerfGG sieht vor, dass der Wahlausschuss Vorschläge des BVerfG einholen muss, wenn "innerhalb von zwei Monaten nach dem Ablauf der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters die Wahl eines Nachfolgers (...) nicht zustande" kommt. Die Amtszeit Christs endete bereits im November des vergangenen Jahres. Somit ersuchte der Ausschuss das BVerfG Ende Januar pflichtgemäß um Vorschläge. In der Zeit, in der noch kein Nachfolger bzw. keine Nachfolgerin gewählt ist, bleibt der Vorgänger bzw. die Vorgängerin geschäftsführend im Amt, weshalb Josef Christ seither weiterhin in Karlsruhe seinen Dienst verrichten muss.

BVerfG hatte im Februar angekündigt, abzuwarten

Im Februar erklärte das Gericht dann per Beschluss, von seinem Vorschlagsrecht vorerst noch keinen Gebrauch zu machen und die Bundestagswahl abzuwarten. Man werde jedoch selbst Vorschläge machen, wenn die Wahl eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin durch den neuen Bundestag "nicht in überschaubarer Zeit erfolgen sollte". Im Beschluss wurde seinerzeit noch vom "sich in Kürze konstituierenden 21. Deutschen Bundestag" gesprochen, was wohl damals schon angesichts der voraussichtlichen Dauer der Koalitionsverhandlungen als optimistisch gelten durfte. Bekanntlich dauerte es bis Ende März, ehe der Bundestag seine konstituierende Sitzung abhielt, die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses stand erst am gestrigen Mittwoch an.

Die lief zwar geräuschlos ab. Den nach den neuen Mehrheitsverhältnissen vermutlich noch komplizierteren Entscheidungsprozess wollte man in Karlsruhe nun jedoch offenbar etwas beschleunigen. Das Plenum des BVerfG - das Gremium aller 16 Richterinnen und Richter aus beiden Senaten - hat am Donnerstag per erneutem Beschluss seine eigenen Vorschläge präsentiert. Darin heißt es: "Da eine Wahl durch den 21. Deutschen Bundestag bisher nicht erfolgt ist, hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts am 22. Mai 2025 – auch unter Berücksichtigung der dem Gericht bekannten Vorschlagsgepflogenheiten im wahlberechtigten Verfassungsorgan – gemäß § 7a BVerfGG, §§ 56, 57 GO-BVerfG in geheimer Abstimmung beschlossen, zur Wahl als Richter bzw. Richterin vorzuschlagen: (...)".

Stärkung der Resilienz des BVerfG sorgt nun für Zugzwang

Die Zahl der Vorschläge ist ebenfalls in § 7a Abs. 2 BVerfGG vorgeschrieben und richtet sich nach der Anzahl der nachzubesetzenden Posten. Für einen vakanten Sitz sollen es drei Vorschläge sein. Das Plenum des BVerfG schlägt Günter Spinner, Vorsitzender Richter am BAG, Oliver Klein, Richter am BGH und die Vorsitzende Richterin am BGH Eva Menges. Die Reihenfolge bildet dabei die Zustimmung im Plenum ab, wie das BVerfG mitteilte. Ausweislich des Beschlusses wirkten nur 15 Mitglieder des Gerichts an der Wahl mit - es dürfte davon auszugehen sein, dass Christ selbst nicht über seine Nachfolge mit abgestimmt hat. Günter Spinner konnte danach alle 15 Stimmen auf sich vereinigen, Oliver Klein kam auf 13 Ja-Stimmen, Eva Menges auf zwölf.

"Dem Plenum sind weitere Namen, über die im politischen Raum gesprochen worden ist, bekannt", teilte das Gericht zudem vielsagend mit. In die Diskussion über sonstige Namen wolle man sich aber nicht einbringen. Ein nachteiliges Urteil über andere mögliche Kandidatinnen und Kandidaten, so schreibt das BVerfG explizit, sei mit seinem Beschluss nicht verbunden.

Nun liegt also der Ball erneut beim Bundestag, der an die Vorschläge des BVerfG jedoch nicht gebunden ist. Allerdings steht er nun zeitlich unter Zugzwang und zwar aufgrund der noch im vergangenen Jahr beschlossenen Reform zur Stärkung der Resilienz des BVerfG. Im diesem Zuge ist nämlich § 7a BVerfGG um einen fünften Absatz ergänzt worden, wonach der Bundestag nach einem Vorschlag aus Karlsruhe binnen drei Monaten eine Nachfolge wählen muss. Tut er dies nicht, geht das Wahlrecht auf den Bundesrat über. Mit diesem Mechanismus wollte man verhindern, dass verfassungsfeindliche Kräfte eine Nachbesetzung des Gerichts blockieren könnten. Nun aber muss auch die demokratische Mitte sich an diese Spielregeln halten.

Der neue Wahlausschuss hat also viel zu tun. In naher Zukunft stehen in Karlsruhe nämlich weitere Nachbesetzungen an. Vizepräsidentin Doris König ist regulär nur noch bis zum 30. Juni im Amt, Ulrich Maidowski wird wohl Ende September ausscheiden - in diesem Fall aus gesundheitlichen Gründen.

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Schnelle, Die indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Wahlausschuss des Bundestages vor dem Hintergrund der parlamentarischen Repräsentationsfunktion, NVwZ 2012, 1597

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