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NVwZ Nachrichten

Dobrindt prüft Veröffentlichung des AfD-Gutachtens

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mai 12, 2025
Auf gut 1.100 Sei­ten hat der Ver­fas­sungs­schutz die AfD als ge­si­chert rechts­ex­tre­mis­tisch ein­ge­stuft. Was aber genau in dem Gut­ach­ten steht, wis­sen nur we­ni­ge, denn es wurde bis­lang nicht ver­öf­fent­licht. Ob und wann sich das än­dern wird, hat der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter noch nicht ent­schie­den.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will nach einem Treffen mit dem Verfassungsschutz über eine mögliche Veröffentlichung des Gutachtens zur AfD entscheiden. Er habe den Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes zu einem Gespräch eingeladen, sagte der CSU-Politiker in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". "Ich will in dieses Gutachten auch eingewiesen werden, direkt vom Verfassungsschutz selber", sagte Dobrindt.

Das interne Papier war Grundlage für eine Höherstufung der AfD zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" durch den Inlandsnachrichtendienst vor einer Woche. Die Partei setzt sich mit einem Eilantrag dagegen zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen VG Köln legte der Verfassungsschutz die neue Einstufung mit einer sogenannten Stillhaltezusage auf Eis und führt die AfD erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.

Bericht umfasst mehr als 1.100 Seiten

Das Papier, das rund 1.100 Seiten umfasst und Zitate und Belege für eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch liefern soll, hat Dobrindt nach seinen Angaben vom Donnerstagabend selbst noch nicht gelesen, weil es ihm nicht vorliege. Verschiedene Medien konnten das interne Dokument aber nach eigenen Angaben einsehen und zitieren bereits daraus.

Nach seinem Gespräch mit dem Verfassungsschutz soll Dobrindt zufolge eine Entscheidung über die Frage getroffen werden, ob das Gutachten veröffentlicht wird oder nicht, gegebenenfalls auch bereinigt von nachrichtendienstlichen Informationen, um mögliche Quellen zu schützen.

Mehr zum Thema

Aus der Datenbank beck-online

Huber, Die AfD als nachrichtendienstlicher Verdachtsfall, NVwZ 2023, 225

OVG Münster, Beobachtung der AfD durch Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall, NVwZ-Beilage 2024, 94

Heußner, Die AfD Thüringen auf dem Weg zu einem Parteiverbot?, NJOZ 2024, 993

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