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NVwZ Nachrichten

EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mai 07, 2025
Wegen sei­nes Wech­sels ins Eu­ro­pa­par­la­ment muss­ten die Be­hör­den bei den Er­mitt­lun­gen gegen AfD-Po­li­ti­ker Petr By­s­tron eine Zwangs­pau­se ein­le­gen. Jetzt kann es wei­ter­ge­hen.

Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun fortgesetzt werden.

Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung in mindestens fünf Fällen und Betrug in mindestens sechs Fällen vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.

Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn nach dem Beschluss als konstruiert und haltlos. Das Verfahren gegen ihn sei "Justizterror" und politisch motiviert, sagte Bystron. "Wir erleben hier eine koordinierte Kampagne zur Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten."

"Voice of Europe" steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker und Politikerinnen gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.

Immunität schon mal aufgehoben

Der Deutsche Bundestag, dem Bystron von 2017 bis 2024 angehörte, hatte Immunität bereits im vergangenen Jahr aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Als sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen hatte, sagte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe.

"Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben", teilte er damals auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Zwangspause für die Ermittler

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder parlamentarische Immunität.

Vor der Ermittlungspause hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Auch seine Wohnadresse war Ziel der Ermittler.

Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe Ermittlungen gegen Bystron gestattet. Hintergrund ist ein mutmaßlich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen Netzwerk. Das Verfahren ist derzeit am Amtsgericht München anhängig, ein Termin für eine Verhandlung steht bisher nicht fest.

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Aus der Datenbank beck-online

Schroeder, Das herausgeforderte Parlament: Parlamentsrecht in der Europäischen Union in Zeiten wachsenden Populismus, EuR 2025, 121

BVerwG, Immunität eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments als Verfahrenshindernis bei Disziplinarverfahren, NVwZ-RR 2019, 109

Böttger, Die Rechtsstellung des Abgeordneten des Europäischen Parlaments, EuR 2002, 898

Hölscheidt/Schotten, Immunität für Europol-Bedienstete - Normalfall oder Sündenfall?, NJW 1999, 2851

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