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Trunkenheitsfahrt mit Jagdwaffe an Bord: Der Jagdschein ist weg

Von VG Münster | Apr 10, 2025
Ein Jäger fährt be­trun­ken Auto. Mit im Ge­päck: seine Jagd­waf­fe. Das kos­tet ihn jetzt sei­nen Jagd­schein und schlie­ßt seine Neu­er­tei­lung aus. Dass die mit­ge­führ­te Waffe mög­li­cher­wei­se nicht ge­la­den war, hielt das VG Müns­ter für ir­rele­vant.

Auf dem Rückweg von einer Jagdveranstaltung war der Jäger von der Fahrbahn abgekommen. Zwei Verkehrsschilder fuhr er um, bevor die Fahrt in einer Hauswand endete. Ein Atemalkoholtest nach dem Unfall ergab einen Wert von 1,69 Promille, zwei Blutentnahmen Werte von 1,48 und 1,39 Promille.

Der Vorfall führte zu einem Strafverfahren gegen den Jäger. Zudem wurde seine Waffenbesitzkarte widerrufen, sodass er seine Schusswaffen abgeben musste. In der Zwischenzeit lief die Gültigkeit seines Jagdscheines aus. Seinen Antrag auf Erteilung eines neuen Jagdscheins lehnte die Behörde ab.

Der Jäger suchte Hilfe beim VG. Ohne Erfolg, da dieses ihn für waffenrechtlich unzuverlässig hält (Urteil vom 01.04.2025 – 1 K 2756/22, nicht rechtskräftig). Es geht davon aus, dass der Mann mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werde. Das VG schließt das daraus, dass er seine Jagdwaffe bei einer Autofahrt mitgeführt hat, obwohl er deutlich alkoholisiert war. Er habe sich in einem Zustand befunden, in dem alkoholbedingte Ausfallerscheinungen möglich seien. Hier habe sich dieses Risiko mit dem Unfall verwirklicht.

Das "Führen einer Schusswaffe", von dem das VG auch bei ihrem Transport im Auto ausgeht, unter Alkoholeinfluss berge die Gefahr, dass der Waffenbesitzer in einer Konfliktsituation inadäquat reagiert und zur Konfliktlösung auf die Schusswaffe zurückgreift. Auch halten die Richterinnen und Richter ein Abhandenkommen der im Auto mitgeführten Waffe für möglich, wenn es – wie hier – alkoholbedingt zu einem Unfall kommt. Es bestehe dann das Risiko, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, den Zugriff Dritter auf die Waffe auszuschließen (Urteil vom 01.04.2025 - 1 K 2756/22).

Mehr zum Thema

Aus der Datenbank beck-online

VG Karlsruhe, Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Unzuverlässigkeit, Trunkenheit, Regelvermutung, BeckRS 2015, 46098

VGH München, Jagdschein, Ungültigerklärung, Waffenbesitzkarte, medizinisch-psychologisches Gutachten, Trunkenheitsfahrt, BeckRS 2010, 53811


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