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NVwZ Nachrichten

Porschegate: Finanzministerium muss SMS zwischen Lindner und Porsche-CEO herausgeben

Von VG Berlin | Mrz 28, 2025
Kurz bevor das Kli­ma­pa­ket "Fit für 55" kam, hat­ten Bun­des­mi­nis­ter a.D. Chris­ti­an Lind­ner und der Vor­stands­vor­sit­zen­de von Por­sche sich im Juni und Juli 2022 über E-Fuels aus­ge­tauscht. Das Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um muss der Platt­form ab­ge­ord­ne­ten­watch.de Zu­gang zu den SMS-Auf­zeich­nun­gen ge­wäh­ren, ent­schied das VG Ber­lin.

Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich im Sommer 2022 offenbar öfter mit dem Porsche-Chef Oliver Blume ausgetauscht. In den SMS soll es um eine Ausnahme für E-Fuels beim geplanten EU-Verbrennerverbot gegangen sein. Ende Juni wurde auf EU-Ebene unter anderem das Klimapaket "Fit für 55" verabschiedet.

Abgeordnetenwatch.de beantragte daraufhin beim Bundesfinanzministerium Zugang zu diesen Nachrichten, um mögliche Lobbyeinflüsse auf die EU-Verhandlungen zu untersuchen. Das Ministerium lehnte ab, weil die SMS keine für einen Verwaltungsvorgang entscheidungserhebliche Informationen seien und nicht dem Umweltinformationsgesetz (UIG) unterlägen. Mit seiner Klage war abgeordnetenwatch.de jetzt erfolgreich vor dem VG Berlin (Urteil vom 27. März 2025 - VG 2 K 60/23). 

Umweltinformationen im Sinne des UIG

Der Kläger habe einen Anspruch auf Informationszugang nach dem UIG, so die Berliner Richter und Richterinnen. Bei den SMS liege der erforderliche Umweltbezug vor, da sie im Zusammenhang mit der Entscheidung zum Klimapaket "Fit für 55" und der später verabschiedeten Verordnung zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen um Maßnahmen zum Schutz der Umwelt stünden, so die  2. Kammer.

Da die SMS außerdem auf dem dienstlichen Handy des Bundesministeriums gespeichert sind und sowohl Lindner als auch Blume lediglich in ihrer beruflichen Rolle betroffen seien, überwiege das Interesse der Öffentlichkeit daran, zu erfahren, wie Politik und Wirtschaft außerhalb des Sichtfeldes arbeiten, den Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Beide hätten zudem bereits selbst in der Öffentlichkeit zu dem Themenkomplex Stellung genommen.

Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg gestellt werden (Urteil vom 27.03.2025 - VG 2 K 60/23).

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