Von
Redaktion beck-aktuell (ergänzt durch Material der dpa) | Mrz 28, 2025
Parteinahe Stiftungen bekommen für ihren Beitrag zur politischen Bildung jährlich Millionen aus der Staatskasse. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung war bislang außen vor. Nun hat das BVerfG auch eine Nachzahlung abgelehnt.
Die AfD hatte eine nachträgliche Vollstreckungsanordnung beantragt. Sie wollte in Karlsruhe erreichen, dass an die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 sogenannte Globalzuschüsse nachträglich gezahlt werden. Der Antrag war aber unzulässig, entschied nun der Zweite Senat (Beschluss vom 19.02.2025 - 2 BvE 3/19). Hinsichtlich der Haushaltsjahre 2020 und 2021 fehlte es schon an einer vollstreckungsfähigen Entscheidung. Auch ansonsten fehle es an einer Verpflichtung des Bundes, Rechtsverletzungen wiedergutzumachen.
Mit dem Antrag hatte die AfD sich auf ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2023 gestützt. Damals hatte der Senat eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG gesehen, weil der Gesetzgeber ohne rechtliche Grundlage die DES von der staatlichen Förderung ausgeschlossen hatte. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs brauche es ein gesondertes Parlamentsgesetz, an dem es bislang fehlte (Az. 2 BvE 3/19).
In Karlsruhe hatte die AfD nun beantragt, die nachträgliche Vollstreckung der Entscheidung vom Februar 2023 anzuordnen. Eine solche Anordnung sei zwar grundsätzlich auch nachträglich möglich, erklärte der Senat. Die Anordnung dürfe die ursprüngliche Entscheidung aber weder ergänzen noch erweitern. Diese Voraussetzung sei im AfD-Antrag nicht erfüllt.
Bundestag führte neues Gesetz ein
Der Bundestag reagierte mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz. Es sieht vor, dass eine Stiftung nur gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahesteht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Verlangt wird außerdem ein Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Völkerverständigung. Die AfD protestierte gegen das Ende 2023 eingeführte Gesetz, weil sie sich benachteiligt sah.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihnen nahestehende Stiftungen. Diese leisten politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, sind im Bereich politischer Forschung und Beratung tätig und vergeben Stipendien für hochbegabte Studentinnen und Studenten. Die finanzielle Förderung aus dem Bundeshaushalt beträgt mehrere hundert Millionen Euro jährlich (Beschluss vom 19.02.2025 - 2 BvE 3/19).