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Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos (ergänzt durch Material der dpa) | Mrz 21, 2025
Ein peruanischer Bauer will vom Energiekonzern RWE Kosten erstattet haben, die durch den Klimawandel anfallen. Doch wie soll man globale Auswirkungen auf ein Unternehmen zurückverfolgen? Das OLG Hamm findet sein Vorbringen schlüssig, doch der Fall ist vielschichtig.
Am Mittwoch hat das OLG Hamm die Beweisaufnahme im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 U 15/17 fortgesetzt. Es ging um die Frage, ob ein Dorf in den peruanischen Anden konkret von einer Flutwelle infolge einer Gletscherschmelze bedroht ist. Man kann sich zunächst einmal fragen, was diese Frage ausgerechnet vor einem nordrhein-westfälischen Gericht zu suchen hat. Noch bemerkenswerter wird es, wenn man sich vergegenwärtigt, dass zwei Senatsmitglieder auch noch mit Prozessbevollmächtigten und Sachverständigen im Schlepptau nach Peru gereist sind, um sich das Ganze vor Ort anzuschauen.
Doch was in der Stadt Huaraz in der peruanischen Bergregion Ancash vor sich geht und in Hamm verhandelt wird, könnte in Deutschland Rechtsgeschichte schreiben. Kläger in dem Verfahren ist Saúl Luciano Lliuya, ein peruanischer Bauer, der ein Grundstücks am Rande von Huaraz sein Eigen nennt und fürchtet, es könnte bald überschwemmt werden. Grund ist eine oberhalb der Stadt gelegene Lagune, die – so behauptet er – infolge einer durch den Klimawandel bedingten Gletscherschmelze bald wesentlich mehr Wasser enthalten dürfte. Mögliche Gletscherabbrüche – die Gegend ist erdbebengefährdet – könnten dann Flutwellen auslösen, welche die Stadt und auch sein Grundstück überschwemmen könnten.
Um das zu verhindern, seien umfangreiche Maßnahmen nötig, argumentiert Lliuya, etwa eine Absenkung des Wasserspiegels, was etwa 3,5 Millionen Euro kosten würde. Er findet es jedoch ungerecht, wenn ein peruanisches Städtchen bzw. dessen Einwohnerinnen und Einwohner für die Bekämpfung der Folgen des Klimawandels zahlen soll, der anderenorts auf der Welt verursacht wird – unter anderem in Deutschland von RWE. Mit etwa 0,47% beziffert Lliuyas Klageschrift den Anteil des Essener Energiekonzerns an den globalen Treibhausgasemissionen, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis für die rapide Veränderung des globalen Klimas maßgeblich verantwortlich sind. Aus diesem Grund fordert er von RWE einen dem CO2-Anteil entsprechenden anteiligen Betrag für die Kosten, um eine Flutwelle zu verhindern, rund 17.000 Euro. Unterstützt wird er bei dem Verfahren von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der NGO GermanWatch.
OLG hält Klage grundsätzlich für schlüssig
Das Argument scheint zunächst einmal weit hergeholt: Ein deutscher Energiekonzern – wenn auch ein großer – soll für Folgeschäden des Klimawandels in einem peruanischen Dorf zahlen? In erster Instanz konnte auch das LG Essen nicht viel mit dieser Idee anfangen und brauchte nicht einmal eine Beweisaufnahme, um die Klage abzuweisen. In der Berufung sorgte das OLG Hamm dann im November 2017 für eine Überraschung: Der Senat verkündete, Beweis erheben zu wollen zu den tatsächlichen Fragen der Auswirkung des Klimawandels auf die Situation in Huaraz. Bedeutsam war das deshalb, weil diese Frage nur relevant wird, wenn man die Klage im Grundsatz – die naturwissenschaftlichen Tatsachen einmal unterstellt – für schlüssig hält.
"Der Hauptpunkt ist damit bereits gewonnen" sagt Lliuyas Anwältin Roda Verheyen dazu. Für sie ist die bloße Tatsache, dass das Gericht ihrer juristischen Argumentation folgt, im Grunde ein Sieg. Diese Bewertung habe das OLG in der Verhandlung am Montag auch noch einmal ausdrücklich betont, erzählt sie im Gespräch mit beck-aktuell. Und tatsächlich war diese Hürde nicht gerade niedrig. Denn der Anspruch, den Verheyen aus dem Aufwendungsersatz für eine Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 683, 670, 677 bzw. §§ 684, 812 I BGB herleitet, setzt voraus, dass RWE nicht nur kausal zum Klimawandel beiträgt, sondern auch rechtlich verantwortlich für Folgeschäden ist. Das LG Essen sah dies nicht so und wies die Klage daher ab.
Kann ein deutscher Energiekonzern für Überschwemmungen in den Anden verantwortlich sein?
Es lässt sich argumentieren, dass ein hinreichender Zusammenhang zwischen RWE-Werken in Deutschland und spezifischen Klimaphänomenen auf der anderen Seite des Globus nicht zu begründen ist, vor allem, weil der mutmaßliche Kausalzusammenhang hoch komplex bis diffus und RWE bei weitem nicht der einzige nennenswerte Emittent von CO2 auf der Welt ist. Das OLG Hamm sieht das nun ausweislich seines Beweisbeschlusses anders und hält eine Verantwortung des Energieversorgers für möglich.
Weil es einen Fall wie diesen noch nie zuvor vor deutschen Gerichten gab, versuchen die Beteiligten wie auch das Gericht, Vergleiche zu ziehen, um die riesige globale Entwicklung ins Millimeterpapier des BGB zu zwängen. Die Mehltau-Entscheidung des BGH zum Winzer, der die Bewirtschaftung seines Weinbergs aussetzt und dadurch riskiert, dass nicht nur seine, sondern auch die Reben des Nachbargrundstücks von Mehltau befallen werden? Nein, es geht hier um eine aktive Verursachung eines möglichen Schadens. Der Waldschadensfall, bei dem es um die Auswirkungen von SO2-Emissionen ging, die zu saurem Regen führen, der Waldgebiete schädigt? Eher vergleichbar, aber da ging es um einen Anspruch gegen die öffentliche Hand.
Wie wahrscheinlich ist die Flut? Und was hat RWE damit zu tun?
In den vergangenen zwei Verhandlungstagen ging es nun vor allem um die faktischen Fragen, zunächst, ob die Situation an der Lagune für Lliuyas Grundstück tatsächlich "die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit bzw. alsbald in sich birgt." Der Schutzanspruch, den Lliuya geltend macht, setzt nämlich eine konkret drohende Gefahr voraus. Das ist insofern problematisch, weil Naturereignisse und -katastrophen kaum mit solcher Wahrscheinlichkeit an einem bestimmten Ort prognostiziert werden können.
Hier geht es also auch darum, welchen Maßstab das Gericht anlegen wird. Die Gutachter des Gerichts kamen am Montag zu dem Ergebnis, dass eine Flutwelle, wie sie Lliuya anführt, äußert unwahrscheinlich ist. Und käme es doch zu einer solchen, würde sein Grundstück voraussichtlich maximal 20 Zentimeter unter Wasser gesetzt. Generell gilt jedoch: Je größer der drohende Schaden, desto niedriger muss dessen Eintrittswahrscheinlichkeit sein. Und hier geht es potenziell um ein ganzes Dorf, einschließlich Leib und Leben. Zudem ist der Gutachter, den Lliuya eingebracht hat, der Geotechniker und Permafrost-Experte Lukas Arenson von der kanadischen Geotechnik-Beratungsgesellschaft BGC, anderer Meinung: "Es gibt verschiedene Indikatoren, die mir zeigen: Dieser Berg ist in Bewegung", sagte er in der Verhandlung. So würden etwa Bergführerinnen und -führer häufig Steinschlag beobachten. Auch könne ein von den Gutachtern als lagestabil beurteilter Felsen oberhalb des Sees durchaus abbrechen.
In einem zweiten Schritt sollte vor dem OLG Beweis erhoben werden darüber, inwiefern speziell die CO2-Emissionen von RWE-Kraftwerken für den Anstieg des Wasservolumens der Lagune verantwortlich sind. Hier wird es noch einmal sehr komplex, denn die Faktoren, die im globalen Klimawandel eine Rolle spielen, sind alles andere als simpel oder – wie das LG Essen noch forderte – linear. Auch hier bestehen Zweifel, auf die sich RWE stützt. Auf beck-aktuell-Anfrage teilt der Konzern mit: "Aufgrund der Vielzahl der weltweiten Emissionen von Treibhausgasen aus natürlichen wie vom Menschen stammenden Quellen sowie wegen der Komplexität des Klimas ist es nach unserer Auffassung nicht möglich, spezifische Auswirkungen einer Klimaveränderung juristisch einem einzelnen Emittenten zuzurechnen."
"Dann könnte man auch jeden Autofahrer in Haftung nehmen"
Sollte dem Gericht jedoch die naturwissenschaftliche Beweislage reichen, könnte es damit zum ersten Mal in der deutschen Geschichte einen Konzern konkret für die Auswirkungen des von ihm mitverursachten Klimawandels rechtlich verantwortlich machen. Für die Branche ist das so etwas wie die Büchse der Pandora: "Mithilfe dieses Verfahrens versucht der Kläger mit Unterstützung der NGO GermanWatch einen Präzedenzfall zu schaffen, wonach jeder einzelne Emittent von Treibhausgasen in Deutschland für Auswirkungen des Klimawandels weltweit rechtlich verantwortlich gemacht werden könnte, selbst wenn er sich immer an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehalten hat" erklärt RWE-Pressesprecher Olaf Winter. "Wenn es einen solchen Anspruch nach deutschem Recht geben sollte, könnte man auch jeden Autofahrer in Haftung nehmen. Wir halten das für rechtlich unzulässig und auch gesellschaftspolitisch für den falschen Weg."
Völlig neu ist die Idee jedoch nicht, Umweltschützerinnen und -schützer weltweit versuchen seit Jahren, Konzerne in die Haftung für Klimafolgeschäden zu bekommen. Eine Klage in den Niederlanden, die den britischen Ölkonzern Shell dazu verpflichten wollte, seine CO2-Emissionen um 45% zu senken, hatte in erster Instanz Erfolg, wurde dann jedoch abgewiesen. In den USA will gar der Bundesstaat Kalifornien juristisch gegen "Big Oil" vorgehen und verklagt die Ölkonzerne ExxonMobil, BP, ConocoPhilips, Chevron und – erneut – Shell. Ob Lliuya nun einen Erfolg verbuchen kann, ist nach den beiden Verhandlungstagen in Hamm noch unklar. Das OLG hat für den 14. April einen Verkündungstermin anberaumt. Ob dann tatsächlich ein Urteil verkündet oder die Beweisaufnahme doch noch fortgesetzt wird, ist aber laut einer Antwort des OLG Hamm auf beck-aktuell-Anfrage nicht sicher.*
Juristisch gibt es wie immer mindestens zwei Meinungen, doch auch politisch lässt sich der Fall unterschiedlich betrachten. Natürlich kann man einwenden, dass eine Reduktion der CO2-Emissionen ein politisches Ziel ist und erst einmal auf diesem Weg umgesetzt werden müsste. Und dass man durch einzelne Präzedenzfälle gegen die vermeintlich "Bösen" der Energiewirtschaft den Klimawandel vermutlich nicht aufhalten kann. Doch stellt sich natürlich die Frage, wie gerecht es ist, wenn sich die großen Emittenten in den Industriestaaten aus der Verantwortung ziehen, während im globalen Süden Bauern Angst haben, dass ihre Heimat vernichtet wird. Oder wie es der Vorsitzende Richter Rolf Meyer am OLG Hamm im Laufe des Prozesses ausdrückte: "Dürfen wir die Menschen, die von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, damit alleine lassen, wenn wir die Emissionen produzieren?"
(* Hinweis zum Verkündungstermin eingefügt am 20.03.2025, 11:47 Uhr, mam)
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Frank, Aspekte zur Risikobewertung beim Eigentumsschutz gem. § 1004 BGB am Beispiel der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE, ZUR 2019, 518
OLG Hamm, Schadensersatz wegen Folgen des Klimawandels, ZUR 2018, 118
Frank, Störerhaftung für Klimaschäden?, NVwZ 2017, 664