chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Bundestag beschließt Steuerentlastungen

Von Bundestag | Okt 19, 2024
Kran­ken- und Pfle­ge­kas­sen­bei­trä­ge stei­gen, auf der an­de­ren Seite gibt es aber Ent­las­tung bei den Steu­ern. So wird der Grund­frei­be­trag - also der Teil des Ein­kom­mens, der nicht be­steu­ert wird - rück­wir­kend zum Jah­res­be­ginn noch ein­mal um 180 Euro auf 11.784 Euro an­ge­ho­ben.

Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag noch einmal um 228 auf 6.612 Euro. Dieser Betrag kommt pro Elternteil hälftig noch auf den Grundfreibetrag obendrauf und senkt die Steuerlast entsprechend weiter. Die Entlastung soll laut Gesetz bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Das Netto vom Brutto müsste dann entsprechend höher ausfallen.

Der Bundesrat muss noch zustimmen. Für das kommende Jahr sind weitere Anhebungen der Freibeträge angekündigt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.

Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht. Grundlage ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung im Land. Die Freibeträge für das laufende Jahr wurden bereits erhöht (Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604, Kinderfreibetrag von 6.024 auf 6.384 Euro). Nun wird noch einmal nachgesteuert. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte das unter anderem damit begründet, dass auch das Bürgergeld stark erhöht worden sei.

Kindergeld für angeworbene Fachkräfte

Das Parlament beschloss zudem das Jahressteuergesetz, das viele Einzelmaßnahmen enthält, "die überwiegend technischen Charakter haben", wie es heißt. Eine dieser Maßnahmen betrifft eine Erweiterung des Kindergeldanspruchs für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz angeworben wurden.

Die entsprechend im Aufenthaltsgesetz geänderten Regeln ziehen demnach Änderungen auch im Einkommensteuerrecht beim Kindergeld nach sich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angeworbene die Leistung erhalten. Laut Gesetzentwurf wird mit 18.000 zusätzlichen Kindergeldanträgen in diesem Jahr und mit 30.000 zusätzlichen Anträgen in den Folgejahren gerechnet.

Eine Regelung, die es der Anwaltschaft verbieten soll, per beA mit dem Finanzamt zu kommunizieren, hatte für Aufregung gesorgt. Nun wurde diese Regelung beschlossen, aber wohl nur versehentlich und vorübergehend.

 

Aus der Datenbank beck-online

Birk/Glaub, Das Besteuerungsprinzip des Ehegattensplittings, DStR 2024, 2299

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü