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NVwZ Nachrichten

Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Brandner auf

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Okt 11, 2024
Der Bun­des­tag hat die Im­mu­ni­tät des AfD-Ab­ge­ord­ne­ten Ste­phan Brand­ner auf­ge­ho­ben und damit - mit der Mehr­heit aller üb­ri­gen Frak­tio­nen – den Weg für die Durch­füh­rung eines Straf­ver­fah­rens gegen Brand­ner frei ge­macht. Die AfD-Frak­ti­on habe sich ent­hal­ten, teil­te der Bun­des­tag mit.

Zuerst hatte "t-online" darüber berichtet. Hintergrund ist nach Informationen des Nachrichtenportals ein Rechtsstreit, den eine Journalistin mit Brandner wegen einer Äußerung ihr gegenüber führt. Er habe dabei lediglich von seinem "Recht auf Meinungsfreiheit" Gebrauch gemacht, sagte Brander. Dem Bericht zufolge musste der Abgeordnete in dem Fall bereits ein hohes Ordnungsgeld zahlen, das ein Berliner Gericht verhängt hatte. Brandner sagte gegenüber dem Portal, er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls ein weiteres Ordnungsgeld.

Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich. Mit Brandner musste sich bereits das BVerfG befassen. Und auch als Ausschussvorsitzender machte er Schlagzeilen: Er wurde als erster Ausschussvorsitzender in der Geschichte des Bundestages abgewählt.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Huber, Die AfD - Facetten aktueller Rechtsprechung, NVwZ 2024, 119

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