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NVwZ Nachrichten

Pro-Palästina-Demo in Frankfurt darf stattfinden

Von VGH Kassel | Okt 08, 2024
In Frank­furt a.M. darf am Jah­res­tag des Über­falls der Hamas auf Is­ra­el eine pro-pa­läs­ti­nen­si­sche De­mons­tra­ti­on statt­fin­den. Dies hat der VGH Kas­sel auf den Eil­an­trag der Ver­an­stal­ter ent­schie­den. Die Stadt hatte die De­mons­tra­ti­on und an­schlie­ßen­de Kund­ge­bung zuvor ver­bo­ten.

Die Demonstration wurde mit zum Thema "Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit" angemeldet. Sie soll am 7. Oktober 2024 von 17.00 bis 21.00 Uhr in der Frankfurter Innenstadt stattfinden. Auch eine Auftakt- und Abschlusskundgebung ist geplant.

Der VGH hält das Verbot der Demo durch die Stadt für unzureichend begründet. Es bestätigt damit die Entscheidung der Vorinstanz und weist die dagegen gerichtete Beschwerde der Stadt zurück (Beschluss vom 07.10.2024 – 8 B 1898/24, unanfechtbar). Die Versammlung kann daher wie geplant stattfinden. Der Symbolgehalt des Jahrestages stehe der Demonstration nicht entgegen. Das komme nach dem hessischen Versammlungsgesetz lediglich bei einer Verknüpfung zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft in Betracht.

Die Stadt habe auch nicht hinreichend dargelegt, dass es bei der Durchführung der Versammlung zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen werde, der ausschließlich mit einem Verbot der Demonstration wirksam begegnet werden könne. Vielmehr habe die Anmelderin der Versammlung in der jüngeren Vergangenheit weitgehend friedliche und störungsfreie Versammlungen durchgeführt. Selbst wenn es aber während der Versammlung vereinzelt zu Straftaten komme, so könne die Polizei diesen ausreichend begegnen.

Pro-palästinensische Demonstrationen beschäftigen die Gerichte seit dem Hamas-Überfall auf Israel und Israels Reaktion hierauf immer wieder – meist aber im Zusammenhang mit dem Skandieren der Parole "Vom Fluss bis zum Meer". Das VG Münster verbot deren Verwendung auf einer Versammlung; ähnlich entschied der VGH München. Es gab auch schon ein Strafurteil wegen des Verwendens der "River-Parole" (Beschluss vom 07.10.2024 - 8 B 1898/24).

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