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NVwZ Nachrichten

Bundeswahlordnung: Kandidaten müssen Wohnanschrift nicht mehr angeben

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Sep 20, 2024
Wer für den Bun­des­tag kan­di­diert, muss dafür ab so­fort nicht mehr seine ge­naue pri­va­te Adres­se preis­ge­ben, es reicht die An­ga­be des Wohn­or­tes. Diese Än­de­rung der Bun­des­wahl­ord­nung soll das Ri­si­ko mi­ni­mie­ren, Opfer von Ge­walt­ta­ten oder po­li­tisch mo­ti­vier­tem Stal­king zu wer­den.

Weist ein Bewerber gegenüber dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist, ist es zudem möglich, statt des Wohnortes eine Adresse anzugeben, wo er erreichbar ist. Die Angabe eines Postfachs genügt aber weiterhin nicht für eine Kandidatur.

Zudem heißt es in der maßgeblichen Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung, die den Fraktionen in dieser Woche zur Kenntnis gegeben wurde, dass statt des Geburtsdatums künftig jeweils nur das Geburtsjahr anzugeben ist.

Für mehr Schutz: Änderung am Bundesmeldegesetz folgt

Dass Kandidatinnen und Kandidaten bislang laut Wahlordnung verpflichtet waren, ihre Privatadresse offenzulegen, sei nicht nur eine unnötige Hürde gewesen, sondern habe für die Bewerber auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko bedeutet, sagte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Die Änderungen seien daher ein bedeutender Fortschritt, vor allem angesichts des deutlichen Anstiegs rechtsextremer Straftaten.

Es müsse aber noch mehr getan werden, um auch Kommunalpolitikerinnen, Ehrenamtliche, freie Journalisten und viele mehr besser vor Angriffen zu schützen. Ein wichtiger Schritt sei hier die geplante Änderung des Bundesmeldegesetzes, die erste Lesung im Bundestag hierfür stehe in der kommenden Woche an. Der Gesetzentwurf sehe unter anderem eine Verlängerung der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre vor. Eine solche Sperre kann beantragen, wer durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus von Kriminellen oder Extremisten geraten ist. Außerdem sollen die Hürden für eine Abfrage im Melderegister steigen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Kruschke, Der "Kampf gegen rechts". NJOZ 2023, 129

Lebenslange Haft für Lübcke-Mörder, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.01.2021, becklink 2018705

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