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NVwZ Nachrichten

Umweltverbände bringen Klimaschutzgesetz vors BVerfG

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Sep 17, 2024
Green­peace und Ger­m­an­watch haben Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Kli­ma­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung ein­ge­reicht. Die Karls­ru­her Rich­te­rin­nen und Rich­ter sol­len nun die um­strit­te­ne Re­form des Kli­ma­schutz­ge­set­zes aus dem Früh­jahr prü­fen.

Gemeinsam mit über 50.000 Mitklägern rügen die Umweltverbände Greenpeace und Germanwatch die Klimapolitik der Ampel-Regierung in Karlsruhe. Die Regierung verschleppe wirksame und sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen und verletze damit Freiheits- und Gleichheitsrechte, heißt es von der Rechtsanwältin der Beschwerdeführenden, Roda Verheyen.

Im Kern richtet sich die 180 Seiten lange Klage gegen das Klimaschutzgesetz, das im Frühjahr 2024 reformiert worden war. Aus Sicht der Verbände hat die Bundesregierung mit der Reform den Klimaschutz verwässert. Das Gesetz verletze die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG. "Um unsere Grundrechte zu wahren, müssen Emissionsreduktionen rechtzeitig eingeleitet und umgesetzt werden - die Novelle des Klimaschutzgesetzes erreicht genau das Gegenteil", so Verheyen. Gefordert werden zudem Schritte zur CO2-Reduktion im Verkehr.

Klimaziele nicht mehr sektorgebunden

Bis zum Inkrafttreten des neuen KGS im Juli 2024 galt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen, um die Einhaltung der Vorgaben zu erreichen. Im vergangenen Jahr verfehlten sowohl der Verkehrs- als auch der Gebäudebereich die Vorgaben.

Seit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend (§ 4 ff. KSG). Entscheidend ist nun, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden, die Bindung an einzelne Sektoren entfällt. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Neben Greenpeace hatte schon die Deutsche Umwelthilfe gegen die Gesetzesnovelle Verfassungsbeschwerde eingelegt ( 16.07.2024, Az. 1 BvR 1699/24). Es ist durchaus möglich, dass beide Fälle vom BVerfG gemeinsam entschieden werden. In ihrer Klage verwiesen die Umweltverbände außerdem auch auf den sogenannten Klima-Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte darin die Bundesrepublik dazu verpflichtet, mehr zur Erreichung der Klimaziele zu unternehmen und einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank zu schieben.

Trotz des Klima-Beschlusses sei die Bundesregierung nicht auf Kurs, um ihre verbindlichen Klimaziele zu erreichen, kritisieren die Verbände.

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