Die frühere Staatssekretärin im Bildungsministerium, Sabine Döring, darf sich nicht in einem Bundestagsausschuss zur sogenannten Fördergeld-Affäre äußern. Sie wollte das per Eilentscheidung durchsetzen, scheitert aber vor dem VG Minden.
Die in den einstweiligen Ruhestand geschickte Staatssekretärin Sabine Döring darf nicht - wie von ihr gewünscht - am Dienstag im Bildungsausschuss des Bundestags zur sogenannten Fördergeld-Affäre aussagen. Der Antragstellerin stehe kein Anspruch auf Erteilung einer Aussagegenehmigung zu, um Fragen zur sogenannten Fördergeldaffäre des Bundesbildungsministeriums in der Ausschusssitzung zu beantworten, entschied das Gericht (Beschluss vom 06.09.2024 – 12 L 588/24). Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum OVG Münster möglich.
Am Dienstag befragt der Bildungsausschuss Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Politiker der Unionsfraktion hatten für eine Sondersitzung auch eine Einladung Dörings erbeten. Stark-Watzinger lehnte das ab und verwies auf die Verschwiegenheitspflicht für Beamte auch nach Ende ihres Dienstverhältnisses. Für eine Aussage braucht Döring eine Genehmigung ihrer früheren Dienstherrin. Döring hatte in einem Schreiben an die Ausschussvorsitzenden kürzlich betont, sie wolle gerne einen "Beitrag zu Aufklärung und Transparenz" leisten.
Das VG erläuterte aber am Freitag, die Antragstellerin könne kein berechtigtes Interesse zur Erteilung einer solchen Aussagegenehmigung geltend machen. Das Gericht sah auch keine Verletzung der eigenen Rechte Dörings - etwa ihres Persönlichkeitsrechts. Die Verschwiegenheitspflicht, der die Antragstellerin als ehemalige Beamtin unterliege, und die mit Verfassungsrang versehen sei, überwiegt dem VG zufolge.
Dass Döring ihren Posten räumen musste, war eine Konsequenz aus dem Umgang im Ministerium mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Stark-Watzinger war selbst in den Fokus geraten: Aus E-Mails ging hervor, dass jemand an hoher Stelle in ihrem Haus um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant seien und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte. Schon solche Erwägungen sind nach Ansicht von Kritikern ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft. Die Union warf Stark-Watzinger mangelnden Aufklärungswillen vor (Beschluss vom 06.09.2024 - 12 L 588/24).