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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Aug 28, 2024
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesundes-Herz-Gesetz verabschiedet. Es umfasst erweiterte Check-ups und verbesserte Therapieoptionen. "Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu dem Gesetzentwurf aus seinem Haus. In Deutschland gebe es "zu viele Herztote". Um dem entgegenzuwirken, sollen Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 14 Jahren besser über die Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ungesundes Verhalten informiert werden. Das soll im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erfolgen. Damit mehr Kinder und Jugendliche an der Untersuchung teilnehmen, sollen die Krankenkassen sie hierzu individuell einladen.
Außerdem soll die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene um Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erweitert werden – und zwar im Alter von 25, 40 und 50 Jahren. Gesetzlich Versicherte sollen hierzu von ihren Krankenkassen eingeladen werden und in Apotheken Gutscheine für eine erweiterte Beratung erhalten. Überhaupt sollen Apotheken mehr in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingebunden werden. Dazu will das Gesundheitsministerium "neue pharmazeutische Dienstleistungen etablieren". Und: Medikamente, die Blutfettwerte senken und beim Aufhören mit dem Rauchen unterstützen, sollen leichter verordnet werden können.
"Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu dem Gesetzentwurf aus seinem Haus. In Deutschland gebe es "zu viele Herztote". Um dem entgegenzuwirken, sollen Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 14 Jahren besser über die Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ungesundes Verhalten informiert werden. Das soll im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erfolgen. Damit mehr Kinder und Jugendliche an der Untersuchung teilnehmen, sollen die Krankenkassen sie hierzu individuell einladen.
Außerdem soll die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene um Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erweitert werden – und zwar im Alter von 25, 40 und 50 Jahren. Gesetzlich Versicherte sollen hierzu von ihren Krankenkassen eingeladen werden und in Apotheken Gutscheine für eine erweiterte Beratung erhalten. Überhaupt sollen Apotheken mehr in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingebunden werden. Dazu will das Gesundheitsministerium "neue pharmazeutische Dienstleistungen etablieren". Und: Medikamente, die Blutfettwerte senken und beim Aufhören mit dem Rauchen unterstützen, sollen leichter verordnet werden können.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Schmitz, Blick nach Berlin, A&R 2024, 202
Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen die höchsten Kosten, Fachdienst Sozialversicherungsrecht 2017, 395092