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Sechs Menschen wurden getötet, 23 zum Teil schwer verletzt: Ein Berufsfeuerwehrmann, der nach der Amokfahrt in Trier am Ort des Geschehens eingesetzt war, führt schwere psychische Probleme auf die damaligen Erlebnisse zurück. Doch das VG Trier versagte die Anerkennung als Dienstunfall.
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In letzter Sekunde klappt es doch, beim MOYN-Festival in Oyten konnten 6.500 Menschen feiern. Das OVG Lüneburg kassierte eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises, die die Vergrößerung der Veranstaltung zunächst untersagt hatte. Die angeblich fehlende Baugenehmigung sei gar nicht nötig.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach dem tödlichen Messerangriff von Solingen werden Forderungen nach härteren Abschieberegeln und einem strengeren Waffenrecht lauter. Ein Syrer, dessen Abschiebung 2023 gescheitert ist, soll den Messeranschlag verübt haben.
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Auch ein Jugendarrest ist eine Freiheitsentziehung – und führt damit zum Ausschluss von Grundsicherungsleistungen. So jedenfalls das LSG Niedersachsen-Bremen. Da die Rechtsprechung zu der Frage nicht einheitlich ist, hat es die Revision zum BSG zugelassen.
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Am Flughafen Dortmund dürfen auch in den abendlichen Nachtstunden Flugzeuge starten und landen. Das OVG Münster hat am Freitag im dritten Anlauf eine entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung Münster für rechtmäßig erklärt und die Klage von drei Anwohnern aus Dortmund und Unna abgewiesen.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Kanzler Scholz hat sich selbst dafür eingesetzt: Der Bund sollte überschuldeten Kommunen beispringen. Doch das wird für die Ampel-Koalition extrem schwierig. Die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund ist einem Gutachten zufolge nicht ohne Änderungen des Grundgesetzes möglich.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Linke klagt vor dem BVerfG gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Grund sind zwei Zeitungsanzeigen mit Werbung für die Schuldenbremse im Wert von knapp 38.000 Euro, die das Ministerium im Mai und Juni vor der Europawahl geschaltet hatte.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nachdem das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" vorläufig ausgesetzt wurde, steht nun der Termin für eine grundsätzliche Entscheidung darüber fest. Das Hauptsacheverfahren sei für den 12. Februar 2025 am BVerwG angesetzt, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
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Redaktion beck-aktuell (dpa)
Für die Wahlparty nach der Landtagswahl in Thüringen am 1. September 2024 wollte die AfD Pressevertreter ausschließen. Nun gab das LG Erfurt in einem einstweiligen Verfahren den klagenden Medienhäusern recht. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
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In Deutschland ist es verboten, verhüllt Auto zu fahren. Das OVG Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass es kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit ist, wenn für das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
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