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NVwZ Nachrichten

Bundesinnenministerium verbietet Magazin "Compact"

Von BMI (dpa) | Jul 17, 2024
Das rechts­ex­tre­me Com­pact-Ma­ga­zin des Pu­bli­zis­ten Jür­gen El­säs­ser wurde wegen men­schen­ver­ach­ten­der Hetze ver­bo­ten. Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Fae­ser (SPD) spricht von einem "har­ten Schlag" gegen die rechts­ex­tre­mis­ti­sche Szene, deren zen­tra­les Sprach­rohr Com­pact dar­ge­stellt habe.

Rechtsgrundlage für das Verbot der "COMPACT-Magazin GmbH" ist das Vereinsrecht, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen auch Unternehmen durch Vereinsverbote verboten werden können. Das Unternehmen richtet sich nach Auffassung des Bundesinnenministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Art. 9 GG und § 3 VereinsG.

Hauptprodukte des multimedial ausgerichteten Unternehmens unter Leitung von Jürgen Elsässer sind das "Compact-Magazin" mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und der Online-Videokanal "Compact-TV". Die Magazin-GmbH ist in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibt einen Online-Shop, der Bücher und CDs, aber auch Kleidungsstücke und weitere Merchandise-Artikel vertreibt.

"Unsägliche Hetze" des Magazins

In ihren Publikationen und mit ihrem Merchandise verbreite das Unternehmen antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte, lautet der Vorwurf aus dem Innenministerium. Die GmbH agitiere "gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht". Das Magazin propagiere ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das "ethnisch Fremde" aus dem Staatsvolk ausschließen wolle. Damit missachte die GmbH in ihren Publikationen die Menschenwürde derer, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Sie bediene sich einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutze gezielte Manipulation.

Ziel der Magazin-Inhalte sei es, so das Ministerium weiter, Angehörige bestimmter ethnischer Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Dabei seien besonders arabischstämmige Bevölkerungsgruppen im Fokus, denen das Magazin pauschal Negativeigenschaften wie Gewaltneigung und einen Hang zur Kriminalität zuschreiben wolle. Außerdem verbreite die GmbH antisemitische Inhalte. Dabei würden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotenten jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren. Faeser sagte, das Magazin hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie".

COMPACT maßgeblich für rechtsextreme Vernetzung

Das Ministerium befürchtet, dass Leserinnen und Leser der Medienprodukte der Unternehmen Elsässers, die "offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren", aufgestachelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden. Das Innenministerium stellt fest, das die zentrale Rolle der "COMPACT-Magazin GmbH" in der "Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der 'Neuen Rechten' über zahlreiche Publikationen und Veranstaltungen“ liegt. Dabei sei die GmbH zentraler Akteur. Dafür sprechen laut Ministerium auch die engen Verbindungen zur rechtsextremistischen "Identitären Bewegung" (IB) und zu Parteien des rechtsextremistischen Spektrums, die sich durch wechselseitige Teilnahme an und Unterstützung von Veranstaltungen zeige.

Seit dem Dienstagmorgen durchsuchen Einsatzkräfte in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften der verschiedenen Compact-Organisationen und die Wohnungen der führenden Akteure und Akteurinnen, der Geschäftsführung sowie der wesentlichen Anteilseigner, um Vermögenswerte und Beweismittel zu beschlagnahmen, so das Ministerium weiter. Das Verbot untersage jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten, "Verstöße dagegen sind Straftaten.".

Faeser zufrieden

Innenministerin Faeser dankte den Sicherheitsbehörden im Bund und den beteiligten Ländern für "eng abgestimmte, konsequente Maßnahmen".

Sie sprach von einem "klaren Signal". Man lasse nicht zu, dass ethnisch definiert werde, wer zu Deutschland gehöre und wer nicht. Der Rechtsstaat schütze all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Meinung angefeindet werden. Das Verbot zeige auch, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen." Betroffen von Faesers Schritt ist neben der Magazin-GmbH auch die "CONSPECT FILM GmbH".

Rechtsanwalt David Werdermann schrieb zu dem COMPACT-Verbot auf X (vormals Twitter): "Das Compact-Magazin ist ein Hetzblatt, das Rassismus, Antisemitismus und Verschwörungsideologien verbreitet. Ich bin nicht traurig, dass es weg ist. Dennoch: Das Verbot ist wahrscheinlich rechtswidrig.“. In seiner Begründung führt Werdermann aus, das Innenministerium missbrauche das Vereinsgesetz, um eine Zeitung zu verbieten. Das Presserecht falle in die Kompetenz der Länder. Die Pressegesetze würden aber keine Grundlage für das Verbot ganzer Zeitungen kennen, so der Jurist. Es sei im Falle von COMPACT "wahrscheinlich die kleinste Hürde, aber auch nicht ganz einfach: Verfassungsfeindliche Beiträge in der Zeitung können nicht ohne Weiteres Redaktion/Verlag zugerechnet werden." Auch weist Werdermann auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin. Es müsse erst versucht werden, gegen konkrete Beiträge vorzugehen, bevor "ein ganzes Medium plattgemacht wird". Der Fall könnte aus Werdermanns Sicht noch vor dem BVerwG und dem BVerfG landen.*

*ergänzt am 16.07.2024 um 15:51 Uhr, js

 


Aus der Datenbank beck-online

Liebscher/Pietrzyk/Lagodinsky/Steinitz, Antisemitismus im Spiegel des Rechts, NJOZ 2020, 897

Faessler, Auf dem rechten Auge blind? – Rechtliche Dilemmata bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, ZRP 2013, 55

Werdermann, Vereinsverbote gegen Medienorganisationen, NvWZ 2019, 1005

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