chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

DS-GVO-Auskunftsanspruch trifft auch Finanzamt

Von BFH | Jun 21, 2024
Steu­er­pflich­ti­ge haben nach der DS-GVO einen An­spruch auf Aus­kunft dar­über, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten über sie ver­ar­bei­tet wer­den, auch ge­gen­über dem Fi­nanz­amt. Der BFH hat nun erst­mals die Vor­aus­set­zun­gen die­ses An­spruchs und des­sen Reich­wei­te kon­kre­ti­siert.

Ein Steuerpflichtiger verlangte vom Finanzamt, dieses möge ihm (elektronische) Kopien von Verwaltungsakten mit den ihn betreffenden personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Das Finanzamt kam dem nicht nach. Auch das FG sah keine rechtliche Grundlage für einen entsprechenden Anspruch.

Der BFH hat nun klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO vom Finanzamt grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann – und zwar ungeachtet der Art der Aktenführung, der Dokumente oder der Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung. Auch hänge der Auskunftsanspruch nicht davon ab, für welche Steuerart die Datenverarbeitung erfolgt (Urteil vom 12.03.2024 – IX R 35/21).

Keine Aktenkopien herauszugeben

Der Anspruch sei grundsätzlich auf die den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung beschränkt. Auch gewähre er grundsätzlich kein Recht darauf, dass Kopien ganzer Akten beziehungsweise einzelner Dokumente mit personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. Nur ausnahmsweise, wenn der Steuerpflichtige diese zwingend benötige, um seine DS-GVO-Rechte durchzusetzen, seien ihm auch Kopien von Dokumenten (elektronisch) zur Verfügung zu stellen.

Zu den Grenzen des Auskunftsanspruchs hat der BFH im Übrigen klargestellt, dass die Finanzverwaltung zwar einen gegen sie gerichteten Auskunftsanspruch nach der DS-GVO zurückweisen kann, falls dieser offenkundig unbegründet oder exzessiv ist. Hierfür müsse sie jedoch die Umstände darlegen. Dass der Steuerpflichtige mit seinem Auskunftsersuchen Ziele außerhalb der DS-GVO verfolgt, erlaube der Finanzverwaltung nicht, die Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verweigern (Keine Angabe vom 12.03.2024 - IX R 35/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

FG Berlin-Brandenburg, Kein Anspruch auf unentgeltliche Zurverfügungstellung elektronischer Kopien der Steuerakten, ZD 2022, 579 (Vorinstanz)

Leibold, Schadensersatzansprüche sowie Inhalt und Streitwerte des Auskunftsanspruchs nach der DS-GVO, ZD 2022, 18

FG München, Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gewährt kein Akteneinsichtsrecht bzw. Anspruch auf Überlassung einer Kopie von Verwaltungsdokumenten, BeckRS 2022, 14564


Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü