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NVwZ Nachrichten

Bayern beschließt Cannabis-Verbot für Volksfeste und Biergärten

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Apr 16, 2024
In Bay­ern hat das Ka­bi­nett be­schlos­sen, das Kif­fen auf Volks­fes­ten und in Bier­gär­ten sowie im Eng­li­schen Gar­ten in Mün­chen kom­plett zu ver­bie­ten. Zudem sol­len Kom­mu­nen laut Ge­sund­heits­mi­nis­te­rin Ju­dith Ger­lach (CSU) den Can­na­bis-Kon­sum in be­stimm­ten Be­rei­chen wie etwa in Frei­bä­dern und Frei­zeit­parks un­ter­sa­gen kön­nen.

"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte Gerlach. Damit schaffe man "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach. Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeute, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in den Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Die Staatsregierung will das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot soll nicht nur das Verbrennen, sondern auch das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten umfassen. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich, meint Gerlach.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Oglakcioglu/Sobota, Cannabisgesetz – Fortschritt im Rückwärtsgang, ZRP 2023, 194

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