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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mrz 15, 2024
Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, weil die Bundesrepublik nach Ansicht der Behörde bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Es seien keine Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt worden, kritisierte die Brüsseler Behörde am Mittwoch.
Nach Angaben der EU-Kommission ist Lärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr nach der Luftverschmutzung die häufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle. Bereits 2017 hatte die Kommission Druck auf Deutschland gemacht, das entsprechende EU-Recht umzusetzen. Seitdem habe Deutschland zwar die erforderlichen Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen erstellt. "Es fehlen jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die schätzungsweise 16.000 Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen", teilte die EU-Kommission mit.
Deutschland soll nun binnen zwei Monaten auf die Kritik reagieren. Schafft die Bundesrepublik es nicht, die Kritik der EU-Kommission aus der Welt zu schaffen, kann die Behörde sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Am Ende eines solchen Verfahrens kann eine Geldbuße gegen Deutschland ausgesprochen werden.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Sparwasser/Engel, Aktionspläne des Luftreinhalte- und Lärmschutzrechts im Spannungsfeld zwischen deutschem und europäischem Recht, NVwZ 2010, 1513
BVerwG: 30-Jahres-Frist für nachträglichen Lärmschutz an planfestgestellten Straßen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.03.2007, becklink 215540