Die EU will mit länderübergreifenden Regelungen stärker gegen rücksichtsloses Fahren vorgehen. Schwere Verkehrsdelikte wie Rasen oder Alkohol am Steuer sollen bald zu einem EU-weiten Entzug der Fahrerlaubnis führen, so die Abgeordneten am Dienstag.
Derzeit gilt der Entzug des Führerscheins wegen eines Verkehrsdelikts meistens nur in dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde und hat keine Einschränkungen in den übrigen EU-Staaten zur Folge. Um sicherzustellen, dass der Entzug des Führerscheins einer gebietsfremden Person diese auch in ihrem Heimatland (und in allen anderen EU-Staaten) trifft, sehen die vorgeschlagenen neuen EU-Vorschriften vor, dass diese Entscheidung an den EU-Staat weitergeleitet wird, der den Führerschein ausgestellt hat.
Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, die Liste schwerwiegender Verkehrsverstöße zu erweitern. So soll auch das Fahren ohne gültigen Führerschein in die Liste aufgenommen werden und einen Informationsaustausch über den Entzug der Fahrerlaubnis auslösen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h soll ebenfalls zu den schweren Verkehrsverstößen gehören. In Wohngebieten reichen sogar 30 km/h zu viel.
Das Parlament schlägt vor, eine Frist von zehn Arbeitstagen festzulegen, innerhalb derer die EU-Staaten einander über Entscheidungen zum Entzug der Fahrerlaubnis informieren müssen, sowie eine weitere Frist von 15 Arbeitstagen, innerhalb derer entschieden wird, ob der Entzug der Fahrerlaubnis EU-weit gilt. Die betroffene Fahrerin oder der betroffene Fahrer sollte dann innerhalb von sieben Arbeitstagen über eine endgültige Entscheidung informiert werden, fügen die Abgeordneten hinzu.
Die vorgestellten Regeln sind Teil des Entwurfs der Richtlinie "über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust". Der Entwurf wurde mit 372 Stimmen gegen 220 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen. Das Parlament hat damit seine erste Lesung abgeschlossen. Da der Rat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt hat, wird wohl erst das neue EU-Parlament, das im Juni 2024 gewählt wird, die Arbeit an diesem Gesetz fortsetzen. Die Vorschriften sind auch Teil des von der Kommission im März 2023 vorgelegten Pakets zur Straßenverkehrssicherheit. Ziel des Pakets ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu verbessern und bis 2050 möglichst keine Verkehrstoten in der EU mehr zu haben ("Vision Zero").
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Aus der Datenbank beck-online
Kenntner, Reichweite und Grenzen des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von EU-Führerscheinen, NJW 2020, 1556
Anerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins kann bei bloßer Erneuerung nach Inlandsfahrverbot versagt werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2021, becklink 2019637