Das Landratsamt Aschaffenburg hat eine für den heutigen Freitag angemeldete Protest-Versammlung der Landwirte auf der A3 zu Recht auf die Bundesstraße B 26 verlegt. Das hat das VG Würzburg in einem Eilverfahren entschieden und sich insbesondere auf konkrete Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum berufen.
Zwischen 13.30 Uhr und 18.00 Uhr, mit rund 3.000 Teilnehmenden und unter Einsatz von Traktoren als Kundgebungsmittel war die Protest-Aktion auf der A3 geplant. Die Versammlung sollte zu einer Vollsperrung der Autobahn in beide Richtungen zwischen den Anschlussstellen Hösbach und Bessenbach/Waldaschaff führen.
Dem Landratsamt Aschaffenburg ging das zu weit, es ordnete per einstweiliger Verfügung die Verlegung auf die B 26 an. Nach Einholung fachlicher Stellungnahmen der Polizeiinspektion Aschaffenburg, der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach und der Autobahn GmbH sei ohne die Verlegung mit einer Gefährdung der Schutzgüter von Leben und Gesundheit der Versammlungs- und Verkehrsteilnehmer, der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und der öffentlichen Sicherheit zu rechnen.
Das VG Würzburg hat die Anordnung des Landratsamts bestätigt (Beschluss vom 12.01.2024 – W 5 S 24.109). Dessen Gefahrenprognose sei nicht zu beanstanden. Bei der geplanten Durchführung der Versammlung auf der A3 sei nicht nur mit konkreten Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern auch mit konkreten Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum zu rechnen. Die angemeldete Versammlung hätte zu einer mehrstündigen Vollsperrung auf einem hochfrequentierten Streckenbereich mit erheblichen Stau- und Unfallgefahren sowie zu Einschränkungen beim Rettungsverkehr geführt. Das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmenden an der ungehinderten Nutzung einer Bundesautobahn habe damit hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten.
Die Bauernproteste beschäftigten auch schon das OVG Berlin-Brandenburg, das am 6. Januar dem Eilantrag eines Bauernverbandes gegen eine Versammlungsauflage entsprach. Dabei war es um Versammlungen auf den Autobahnzu- und -abfahrten an Anschlussstellen der A11 und A20 gegangen (Beschl. v. 12.01.2024).