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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Dez 18, 2023
Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das eine Erhöhung der staatlichen Zuwendungen an die Parteien vorsieht. 541 Abgeordnete votierten am Freitag nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki dafür. 69 Parlamentarier waren demnach dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich.
Einzig die AfD stellte sich in der abschließenden Debatte gegen die Reform des Parteiengesetzes. Der Bundestag hatte 2018 mit den Stimmen der damaligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen, die jährliche Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro zu erhöhen. Union und SPD begründeten dies seinerzeit recht pauschal mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Erhöhung im vergangenen Januar für verfassungswidrig. Die Richter erkannten zwar grundsätzlich an, dass es einen Mehrbedarf der Parteien gebe. Sie monierten aber, dass die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet worden sei.
In der neu formulierten Änderung des Parteiengesetzes werden die Mehrkosten nun detailliert beziffert. So seien etwa die Aufwendungen für Digitalisierung, Datenschutz und neue Partizipationsformen von 2015 bis 2021 um 24,6 Millionen Euro beziehungsweise um 165% gestiegen. Die 2018 auf 190 Millionen Euro angehobene Obergrenze wurde nun rückwirkend auf 184,7 Millionen Euro festgesetzt.
Großspenden: Mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung
Für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung soll sorgen, dass die Schwelle für Großspenden, die der Bundestagspräsidentin unverzüglich mitzuteilen sind, von 50.000 auf 35.000 Euro gesenkt wird. Einnahmen aus Sponsoring müssen die Parteien künftig in ihrem jährlich abzugebenden Rechenschaftsbericht gesondert auflisten. Die der Linkspartei angehörende fraktionslose Abgeordnete Clara Bünger sagte, dies sei ein "richtiger Schritt zu mehr Transparenz".
Stephan Brandner (AfD) kommentierte die Reform mit dem Satz: "Sie kriegen den Hals nicht voll." Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende, Konstantin von Notz, zeigte sich erstaunt, dass diese Kritik von der AfD komme, "die von handfesten Parteispendenskandalen erschüttert wird". Er sagte, es gehe bei der Reform um "eine moderate Erhöhung".
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Schwarz, Rückforderung staatlicher Leistungen an politische Parteien in der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 24.1.2023, NVwZ 2023, 1207
Adenauer, Parteienfinanzierung – zur Durchsetzung von Sonderbeiträgen und zur Gleichbehandlung von Parteimitgliedern, NJW 2023, 2384
Lenz/Gerhold, Die absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung als Instrument verfassungsrichterlicher Kontrolle der Politik NVwZ 2023, 375