chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Masernimpfung: Zweifel an Attest rechtfertigen Untersuchung

Von VG Düsseldorf | Nov 20, 2023
Bei be­rech­tig­ten Zwei­feln an der in­halt­li­chen Rich­tig­keit eines ärzt­li­chen Zeug­nis­ses, mit dem einem Schü­ler das Be­stehen me­di­zi­ni­scher Kon­tra­in­di­ka­tio­nen gegen die Ma­sern­imp­fung at­tes­tiert wird, kann das Ge­sund­heits­amt laut VG Düs­sel­dorf zur Über­prü­fung eine ärzt­li­che Un­ter­su­chung an­ord­nen.

Allerdings könne die ärztliche Untersuchung nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weiter (Beschluss vom 15.11.2023 – 29 L 2480/23). Nach der gesetzlichen Gesamtkonzeption zum Masernschutz sei die Anordnung eines Betretensverbots die einzig zulässige Rechtsfolge, wenn der Untersuchungsanordnung nicht nachgekommen wird.

Dem stehe nicht entgegen, dass dem Schüler wegen der Schulpflicht nicht untersagt werden kann, die Schule zum Zweck des Unterrichts zu betreten. Denn Angebote der offenen Ganztagsbetreuung oder außerschulische Veranstaltungen seien hiervon ausgenommen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Ärztin einem siebenjährigen Schüler auf einem Vordruck bescheinigt, dass er aufgrund medizinischer Kontraindikation ab sofort und zeitlich unbegrenzt von jeder Art von Impfungen freizustellen sei. An der inhaltlichen Richtigkeit dieses von den Eltern vorgelegten ärztlichen Attests habe das Gesundheitsamt zu Recht gezweifelt, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden (Beschl. v. 15.11.2023 - 29 L 2480/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Regensburg, Zur Untauglichkeit eines formblattmäßigen Zeugnisses über eine medizinische Kontraindikation betreffend die Masernimpfung und zur Ermessensausübung bei der Anordnung eines Betretungsverbots für eine Kindertageseinrichtung durch das Gesundheitsamt, BeckRS 2023, 18513

VGH München, Ärztliches Zeugnis zur Befreiung von der Masern-Impfung, BeckRS 2021, 18528

VG Ansbach, Nachweis einer Kontraindikation für eine Masernimpfung, BeckRS 2021, 13614

OVG Bautzen, Impfunfähigkeitsnachweis gegen Masern, BeckRS 2021, 11267

VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2023 - 29 L 2480/23

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü