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NVwZ Nachrichten

Impfaffäre in Halle: OB Wiegand scheitert im Streit um Kürzung der Dienstbezüge

Von VG Mag­de­burg | Nov 10, 2023
Der sus­pen­dier­te Ober­bür­ger­meis­ter von Halle, Bernd Wie­gand, be­kommt wei­ter­hin nur die Hälf­te sei­ner Dienst­be­zü­ge. Das VG Mag­de­burg lehn­te einen Eil­an­trag gegen eine ent­spre­chen­de Ver­fü­gung des Lan­des­ver­wal­tungs­am­tes ab. Wie­gand wer­den Ver­stö­ße gegen die Impf­rei­hen­fol­ge wäh­rend der Co­ro­na-Zeit vor­ge­wor­fen.

Der Bescheid des Landesverwaltungsamtes stützte sich auf die Geschehnisse um die vorzeitigen Impfungen von mindestens 585 nicht "schutzberechtigten Personen", darunter auch Wiegand (parteilos) selbst. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Magdeburg bestünden keine ernstlichen Zweifel an der in der Verfügung aufgestellten Prognose, dass es bei Fortgang der behördlichen Ermittlungen zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommen werde (Beschluss vom 26.10.2023 – 15 B 43/23 MD).

Das VG stellte bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die Vertrauensbeeinträchtigung des Bürgers gegenüber dem Amtsträger ab, die sich daraus ergebe, wenn sich der Oberbürgermeister als oberster Repräsentant der Kommune selbst nicht an die vorgegebene Impfreihenfolge halte.

Wegen der eigenständigen disziplinarrechtlichen Bewertung des Sachverhalts sei die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister für das disziplinarrechtliche Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung. Im September hatte bereits das Oberverwaltungsgericht die vor­läu­fi­ge Dienst­ent­he­bung Wie­gands rechts­kräf­tig be­stä­tigt (Beschl. v. 26.10.2023 - 15 B 43/23).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VG Magdeburg, Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; § 60 Abs. 3; § 80 Abs. 7 VwGO, BeckRS 2023, 20315

Koalition plant bis zu 25.000 Euro Strafe für Impfvordrängler, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.02.2021, becklink 2019014

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