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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Okt 18, 2023
Die von der EU verhängten Vergeltungszölle auf amerikanische Feuerzeuge der Kultmarke Zippo waren laut EuG rechtswidrig. Das Gericht gab am Mittwoch einer Nichtigkeitsklage des Herstellers statt. Die EU-Kommission hätte Zippo vorher anhören müssen.
Hintergrund ist ein jahrelanger, im Oktober 2021 vorläufig beigelegter Handelsstreit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten: Der damalige US-Präsident Donald Trump hatte zwischen 2018 und 2020 auf bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte Zölle einführen lassen. Die Kommission sah dahinter den Zweck, heimische Hersteller vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Als Antwort erhob sie zusätzliche Zölle von bis zu 20% auf einige Waren aus den USA. Eine 20%-Erhöhung traf nur bestimmte Feuerzeuge.
Zippo ist nach eigener Aussage die einzige bekannte Herstellerin von mechanischen Sturmfeuerzeugen aus Metall in den USA und vertreibt den Großteil seiner mechanischen Sturmfeuerzeuge in der EU. Auf Zippos Klage hat das Gericht der Europäischen Union die Erhöhung der Zölle auf bestimmte Feuerzeuge für nichtig erklärt (Urteil vom 18.10.2023 – T-402/20).
Recht auf gute Verwaltung verkannt
Die Kommission habe das Recht des Unternehmens auf rechtliches Gehör und damit das Recht auf eine gute Verwaltung verkannt. Da die Kommission vor dem Erlass der zusätzlichen Zölle gewusst habe, dass diese zum Großteil die Feuerzeuge von Zippo betrafen, hätte sie Zippo vor der Erhebung der Zölle anhören müssen.
Zur Frage, ob die Klage überhaupt zulässig war, führt das EuG aus, dass Zippo von der Erhöhung der Zölle individuell und unmittelbar betroffen gewesen sei: Zippo sei offensichtlich die einzige Herstellerin, die solche Feuerzeuge aus den USA in die Union exportiere (Urt. v. 18.10.2023 - T-402/20).
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