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NVwZ Nachrichten

Keine Mehrheit für Verlängerung der Glyphosat-Zulassung

Von BMEL | Okt 16, 2023
Der Vor­schlag der EU-Kom­mis­si­on zur Ver­län­ge­rung der Ge­neh­mi­gung von Gly­pho­sat hat am Frei­tag im Stän­di­gen Aus­schuss der EU-Kom­mis­si­on für Pflan­zen, Tiere, Le­bens­mit­tel und Fut­ter­mit­tel keine qua­li­fi­zier­te Mehr­heit ge­fun­den. Kri­ti­siert wurde vor allem, dass Daten zu den Aus­wir­kun­gen auf Bio­di­ver­si­tät, Böden und Ge­wäs­ser feh­len.

"Glyphosat schädigt unzweifelhaft die Biodiversität“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne). Deshalb habe Deutschland der Genehmigungsverlängerung – so wie zahlreiche andere Mitgliedsstaaten – nicht zugestimmt. Der Vorschlagsentwurf der Kommission wird nun an den Berufungsausschuss verwiesen. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Länder zusammen. Die Entscheidung im Berufungsausschuss bedarf ebenfalls einer qualifizierten Mehrheit. Sollte diese auch hier nicht erzielt werden, wird ein Kollegium der EU-Kommissare über die Wiederzulassung beschließen.

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist Glyphosat das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid – es töte flächendeckend alle vorhandenen Pflanzen ab. Dadurch würden Pflanzen, aber auch der Boden stark beeinträchtigt. Insekten, Vögeln und anderen Tieren werde die Nahrungsgrundlage entzogen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse würden belegen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schade.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Douhaire, Mitgliedstaatliche Spielräume bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ZUR 2022, 12

US-Umweltbehörde muss Glyphosat erneut überprüfen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.06.2022, becklink 2023606

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