Am 1. Oktober ist die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der EU in Kraft getreten. "Dies ist ein historischer Schritt und ein wichtiges Signal", betonte Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds (djb) am Mittwoch.
EU-weit sei seit dem 15. Lebensjahr etwa jede dritte Frau Opfer körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt geworden. Jede zwanzigste Frau sei vergewaltigt worden, jede fünfte gestalkt und jede zweite Frau habe eine oder mehrere Formen der sexuellen Belästigung erfahren.
Die Istanbul-Konvention biete der EU mit ihrem ganzheitlichen Konzept nun ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument für das Ziel, gewaltbetroffenen Frauen in der EU diskriminierungsfrei mit effektiven, opferschonenden und barrierearmen präventiven, strafrechtlichen, ineinandergreifenden politischen sowie Gewaltschutzmaßnahmen einen umfassenden Schutz zu gewähren, heißt es in der Mitteilung des djb.
Es bleibe zu hoffen, dass dieser Schritt der EU eine positive Kehrtwende in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Mitgliedstaaten markiere und noch weitere Mitgliedstaaten der EU und des Europarats mit einer Ratifizierung der Konvention folgen werden, sagte die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Die EU hatte die Konvention nach langjährigem Ringen im Juni 2023 ratifiziert.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Schmahl/Neidinger, Die Istanbul-Konvention als Instrument zur Beschränkung von Gewalt gegen Frauen, GSZ 2023, 53
EuGH-Generalanwalt hält auch nicht einstimmig beschlossenen EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention für möglich, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.03.2021, becklink 2019173
Bundeskabinett beschließt Ratifizierung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.03.2017, becklink 2005981