Die Braunkohlereserve wird als vorsorgliche Absicherung für den kommenden Winter von Anfang Oktober 2023 bis Ende März 2024 reaktiviert. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch eine Änderung der Versorgungsreserveabrufverordnung beschlossen.
Die Braunkohlekraftwerke der Versorgungsreserve könnten in dem Zeitraum wieder am Strommarkt teilnehmen. Diese Teilnahme am Strommarkt sei zudem an die Geltung der Alarmstufe Gas bzw. der Notfallstufe Gas geknüpft.
Die sogenannte Versorgungsreserve werde per Verordnung reaktiviert, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen und dadurch Versorgungsengpässen mit Gas in der Heizperiode 2023/2024 vorzubeugen. Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, dass es an dem Ziel festhalten wolle, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden. Auch die Klimaziele blieben durch die Maßnahme unberührt. Die Versorgungsreserve war beteits vom Anfang Oktober 2022 bis Ende Juni 2023 aktiv.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Mögelin, Quo vadis Bundesnetzagentur?, EnWZ 2022, 385
Sinder/Wiertz, Energieversorgungssicherheit, NVwZ 2023, 552