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NVwZ Nachrichten

Ukraine-Flüchtlinge sollen in EU weiter von Sonderregeln profitieren

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Sep 30, 2023
Kriegs­flücht­lin­ge aus der Ukrai­ne kön­nen min­des­tens bis März 2025 in der EU blei­ben. Dar­auf ei­nig­ten sich die EU-In­nen­mi­nis­ter am Don­ners­tag in Brüs­sel. Die Ver­län­ge­rung der Son­der­re­geln biete Ge­wiss­heit für mehr als vier Mil­lio­nen Flücht­lin­ge, teil­te der spa­ni­sche Vor­sitz des EU-In­nen­mi­nis­ter­rats mit.

Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor 19 Monaten die Richtlinie für den Fall eines "massenhaften Zustroms" von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4.3.2024 verlängert – und jetzt ein weiteres Mal.

Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. Die Einigung muss noch formell bestätigt werden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Dietz, Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505

Ritgen, Aufnahme und Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen aus der Ukraine: Die kommunale Perspektive, ZAR 2022, 238

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