Ab Januar soll die Lkw-Maut um eine CO2-Komponente erweitert werden. Die Bundesregierung plant zudem, die Maut ab Juli 2024 auf Lkws mit mehr als 3,5 Tonnen auszuweiten. Bisher galt sie nur für Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen.
Von der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung erhofft sich die Regierung weniger Treibhausgasemissionen im Verkehr. Dies sei wichtig für die Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage. Es werde ein Preissignal gesetzt, das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche deutlich attraktiver mache. Mehr Lkw mit alternativen Antrieben seien nötig, um das Ziel einer elektrischen Fahrleistung von einem Drittel im Jahr 2030 zu erreichen.
Auch Schienennetz soll von Einnahmen profitieren
Die Bundesregierung rechnet damit, dass die neue Kohlenstoffdioxid-Differenzierung für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Maut-Mehreinnahmen von 26,61 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2027 bringt. Durch die Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll diese im gleichen Zeitraum vier Milliarden Euro mehr einbringen. Davon entfielen 1,83 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.
Auch bei der Verwendung der Mauteinnahmen soll sich etwas ändern: Die Hälfte soll weiterhin zweckgebunden für bessere Bundesfernstraßen eingesetzt werden, die zweite Hälfte auch für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes.
Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Belger, Neues in Sachen Lkw-Maut-Rückerstattung, NZV 2021, 445
Lkw-Maut verstieß 2010 und 2011 teilweise gegen Unionsrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.11.2021, becklink 2021638
Verkehrsminister der EU-Staaten einigen sich auf Maut-Regeln für LKW, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 8.12.2020, becklink 2018278
Fuchs/Kirsch, Die Lkw-Maut in der Rechtspraxis, DÖV 2010, 27