Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft sieben Handelsunternehmen Verstöße gegen die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott vor. Bei Testbesuchen habe sie festgestellt, dass kein Elektroschrott zurückgegeben werden konnte. Jetzt hat die DUH Klagen bei den zuständigen Landgerichten eingereicht.
Betroffen sind die Unternehmen Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto-Marken-Discount, Rossmann und Franchisenehmer der Handelsketten Edeka und Rewe. Wie die DUH am Freitag mitteilte, haben diese sich geweigert, die festgestellten Verstöße abzustellen oder künftig auszuschließen. Dabei seien Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen, seit über einem Jahr gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet.
"Die aktuelle Sammelquote für Elektroschrott liegt bei erschreckenden 39%, obwohl 65% vorgeschrieben sind", sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Einer der Hauptgründe dafür sei ein "regelrechter Abwehrkampf" des Handels gegen die gesetzliche Rücknahme von Elektroaltgeräten. Damit verunsicherten die Supermarktketten Verbraucherinnen und Verbraucher und schadeten dem Klima.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Krasznai/Öttinger, Erweiterte Herstellerverantwortung im Vergleich – Deutschland und Österreich, EuZW 2023, 311
Kabinett beschließt neue Vorgaben für die Behandlung von Elektro-Altgeräten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.03.2021, becklink 2019151
Öttinger, ElektroG-Novelle 2021 – Inkrafttreten der neuen Vorgaben steht bevor, GewArch 2021, 487