chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

NVwZ Website Banner Newsletter

Der schnelle Überblick per E-Mail

Immer auf dem Laufenden mit dem kostenlosen NVwZ-Newsletter: Dieser informiert Sie pünktlich über das neue Heft und punktet mit einer qualifizierten Inhaltsübersicht mit Abstracts der Aufsätze und den amtlichen Leitsätzen der Rechtsprechung. Selbstverständlich vollverlinkt zu beck-online. Ideal für den schnellen Überblick auf dem Smartphone!

Gleich anmelden und von den Vorteilen profitieren!

NVwZ Nachrichten

Umwelthilfe vor zweiter Niederlage bei Klimaklage gegen BMW

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Sep 15, 2023
Die Um­welt­hil­fe will er­rei­chen, dass der Münch­ner Au­to­bau­er BMW den Ver­kauf von Ben­zin- und Die­sel­au­tos ab 2030 ein­stellt und bis dahin die CO2-Emis­sio­nen dras­tisch re­du­ziert. In der ers­ten In­stanz sind die Na­tur­schüt­zer be­reits ge­schei­tert. Nun mach­te das OLG Mün­chen deut­lich, dass auch die Be­ru­fung keine Er­folgs­aus­sich­ten hat.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) argumentiert, BMW verfolge ein klimaschädliches Geschäftsmodell, das die Persönlichkeitsrechte verletze. Sie beruft sich auch auf das Bundesverfassungsgericht: Dieses hatte 2021 in einer Grundsatzentscheidung die "Schutzpflicht" des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger betont - einschließlich der Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.

Das Oberlandesgericht München hingegen verwies darauf, dass BMW die Autos im Rahmen der geltenden Gesetze verkauft und nach Überzeugung des Senats dabei auch nicht gegen geltendes Recht verstößt. "Wir sehen das Anliegen, aber es passt nicht in die Struktur, in der wir uns befinden", sagte der Vorsitzende. Wenn die Umwelthilfe argumentiere, dass CO2-Emissionen zu langsam reduziert würden, "heißt das nicht, dass deswegen alle Verfahren und die Verfasstheit dieses Staates über den Haufen geworden werden".

DUH will bis vor BGH ziehen

Der 32. Senat will seine Entscheidung am 12.10.2023 verkünden. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch setzt schon jetzt auf die nächste Instanz: "Wir werden in jedem Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen", sagte er nach dem Ende der Verhandlung.

Die Umwelthilfe und Greenpeace hatten insgesamt vier Klimaklagen gegen große Unternehmen eingereicht - gegen BMW, Daimler, Volkswagen sowie das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA. Resch warf BMW vor, mehr CO2-Emissionen auszustoßen als manche EU-Staaten.

Die DUH hatte bereits in erster Instanz vor dem  Landgericht München verloren. Es hatte entschieden, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte drohe, aber die Klage gegen BMW ausdrücklich als zulässig bewertet.

Das Unternehmen war "zufrieden" mit dem Verlauf der Verhandlung. BMW nehme den Klimaschutz sehr ernst, betonte ein Sprecher. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, unter Berücksichtigung aller betroffenen gesellschaftlichen Interessen", hieß es in der Stellungnahme. "Also im Plenarsaal und nicht im Gerichtssaal."

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schirmer, Haftung für künftige Klimaschäden, NJW 2023, 113

Klimaklage gegen VW: Biobauer scheitert vor Gericht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.2.2023, becklink 2026249

Klimaschutz durch Gerichte?, NVwZ 2022, 1233

Rodi/Kalis, Klimaklagen als Instrument des Klimaschutzes, KlimR 2022, 5

Kommentar abgeben

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü