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NVwZ Nachrichten

Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten in NRW abgeschafft

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Aug 28, 2023
Der nord­rhein-west­fä­li­sche Land­tag hat mit brei­ter Mehr­heit den pau­scha­len 1.000-Meter-Min­dest­ab­stand von Wind­ener­gie­an­la­gen zu Wohn­sied­lun­gen ab­ge­schafft. Damit dür­fen im be­völ­ke­rungs­reichs­ten Bun­des­land Wind­rä­der künf­tig unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen näher an Wohn­häu­ser her­an­rü­cken.

Für den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 148 von 170 Abgeordneten. Auch die SPD als größte Oppositionsfraktion schloss sich dem Gesetzentwurf an. FDP und AfD stimmten dagegen.

NRW ist nach einer Übersicht des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) damit künftig neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, die keine pauschalen Abstandsvorgaben mehr haben.

Strenge Vorschriften zum Lärmschutz zu beachten

In fast allen Ländern gibt es noch Abstandsvorgaben oder -empfehlungen von wenigen Hundert bis zu 1.000 Metern. Wegen strenger Vorschriften etwa zum Lärmschutz werden Windanlagen nach Einschätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) aber auch in NRW künftig in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen.

Der Wegfall der 1.000-Meter-Abstandsregel soll dem Ausbau der Windkraft in NRW einen Schub geben. Bei der Erneuerung älterer Windanlagen wurde die Regel bereits gekippt. Besonders in der CDU hatte es zunächst Bedenken gegen die Abschaffung des Mindestabstands gegeben. Der Ausbau der Windkraft soll in NRW künftig durch regionale Flächenvorgaben gesteuert werden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Baumgart/Kissling, Die Änderung der bayerischen 10 H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen, EnK-Aktuell 2022, 01133

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