Bürger und Gewerbetreibende sollen künftig schneller und einfacher erfahren, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können. Das Bundeskabinett hat heute einem Gesetzentwurf zugestimmt, der für alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine verbindliche Wärmeplanung vorsieht.
"In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig", so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.
Auf die Bürgerinnen und Bürger komme kein Mehraufwand zu. Es würden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen. Mit dem Wärmeplan vor Ort gebe es "mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit".
Entwurf enthält auch Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien
Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf das Ziel festgelegt, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30% und bis 2040 mit einem Anteil von 80% mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Außerdem enthält der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen zum Wärmenetzausbau und der Dekarbonisierung der Wärmenetze.
"Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist", so Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne). Sein Ziel: Klimaneutralität bis 2045.
Redaktion beck-aktuell, 17. Aug 2023.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung finden Sie auf den Internetseiten des BMWK.
Aus der Datenbank beck-online
Ahlers/Neumüller, Bundesregierung beschließt Rahmen fürs Heizen mit Erneuerbaren Energien, IR 2023, 125"In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig", so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.
Auf die Bürgerinnen und Bürger komme kein Mehraufwand zu. Es würden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen. Mit dem Wärmeplan vor Ort gebe es "mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit".
Entwurf enthält auch Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien
Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf das Ziel festgelegt, bis 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30% und bis 2040 mit einem Anteil von 80% mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Außerdem enthält der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen zum Wärmenetzausbau und der Dekarbonisierung der Wärmenetze.
"Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist", so Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne). Sein Ziel: Klimaneutralität bis 2045.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf zur Wärmeplanung finden Sie auf den Internetseiten des BMWK.
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Ahlers/Neumüller, Bundesregierung beschließt Rahmen fürs Heizen mit Erneuerbaren Energien, IR 2023, 125