Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält die strafprozessualen Regelungen zur kleinen Online-Durchsuchung und Quellen- Telekommunikationsüberwachung für verfassungswidrig. Sie verletzten das IT-Grundrecht und die Pressefreiheit, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.
Das Karlsruher Gericht hatte den DJV gebeten, Stellung zu einer Verfassungsbeschwerde zu nehmen, die vor fünf Jahren von der NGO Digitalcourage eingereicht worden ist.
Die Regelungen zur Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung verletzten aus Sicht der Beschwerdeführer das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis.
DJV: Verletzung des IT-Grundrechts
Der DJV schließt sich den Ausführungen der Beschwerdeführer zur Verletzung des Rechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme an.
Anders als 2018 könnten heute Daten durch generative KI ausgewertet werden, betont der DJV in seiner Stellungnahme. Fotos, Videos und Aufnahmen der menschlichen Stimme könnten verfälscht werden. Jeder Mensch mit Internetzugang könne künstliche Intelligenz nutzen. "Persönlichkeitsprofile über die intimsten Details eines Menschen können so auf eine Art genutzt werden, die 2018 noch nicht möglich war".
Verletzung der Pressefreiheit: massive Auswirkungen auf Redaktionsarbeit
Die angegriffenen Regelungen hätten massive Auswirkungen auf die Redaktionsarbeit, auf die Kommunikation innerhalb von Redaktionen und auf den Kontakt mit Informanten. Deshalb ist laut DJV-Stellungnahme auch das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt.
"Der Staatstrojaner ist die für uns Journalisten heimtückischste Waffe im Arsenal der Überwacher", kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Kipker, Vom Staatstrojaner zum staatseigenen Bundestrojaner, ZRP 2016, 88