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Volksbegehren zu bedingungslosem Grundeinkommen gestoppt

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jul 13, 2023
In Ham­burg ist ein ge­plan­tes Volks­be­geh­ren zu einem Mo­dell­ver­such für ein be­din­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men ge­richt­lich ge­stoppt wor­den. Das Ham­bur­gi­sche Ver­fas­sungs­ge­richt un­ter­sag­te am Mitt­woch nach einem An­trag des rot-grü­nen Se­nats, das Volks­ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren fort­zu­set­zen. Die An­ga­ben der In­itia­to­ren zu dem Mo­dell­pro­jekt seien in Tei­len wi­der­sprüch­lich, un­klar und lü­cken­haft, be­fand das Ge­richt.

Abstimmende könnten die Vor- und Nachteile nicht ausreichend abschätzen und auch die Folgen des Vorhabens nicht vollständig überblicken. Ziel des Volksbegehrens war, ein bedingungsloses Grundeinkommen in Hamburg auszuprobieren und einen wissenschaftlichen Modellversuch zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Varianten des Grundeinkommens zu ermöglichen. Dazu sollten mindestens 2.000 Personen drei Jahre lang bedingungslos und ohne Bedürftigkeitsprüfung ein monatliches Einkommen erhalten. Dieses sollte so hoch sein, dass daneben keine Sozialleistungen mehr nötig sind. Wenigstens 1.000 Erwachsene sollten mindestens 1.120 Euro erhalten, Minderjährige 560 Euro im Monat. Das Gesamtbudget sollte 40 Millionen Euro betragen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens "Hamburg soll Grundeinkommen testen!" hatte Anfang 2020 die notwendigen Unterschriften für einen Gesetzentwurf gesammelt. Die Bürgerschaft verabschiedete es aber nicht, weshalb die Initiative im September 2020 ein Volksbegehren beantragte. Der Senat rief daraufhin das Landesverfassungsgericht an.

Initiative erwägt neuen Anlauf

Die Initiative erwägt nun, auf Basis eines überarbeiteten Gesetzentwurfs eine neue Volksinitiative zu starten. Die Initiative betonte nach ihrer Niederlage, das Gericht habe ausdrücklich klargestellt, dass ein Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen in die Zuständigkeit des Landes Hamburg falle und daher grundsätzlich auch als Gegenstand einer Volksinitiative zulässig sei (Az.: HVerfG 12/20, Entscheidung v. 12.07.2023).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Ruland, Das bedingungslose Grundeinkommen und die Digitalisierung der Arbeit, NZS 2021, 845
  • Heine/Trinks, Steuerliche Aspekte eines bedingungslosen Grundeinkommens, DStR 2020, 2710
  • Erste Langzeitstudie Deutschlands zur Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens, FD-SozVR 2020, 431400

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