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NVwZ Nachrichten

Kabinett will Pflicht von Schöffen zu Verfassungstreue gesetzlich verankern

Von BMJ | Jul 13, 2023
Mit einer Än­de­rung des Deut­schen Rich­ter­ge­set­zes will das Bun­des­ka­bi­nett die Re­ge­lun­gen für eh­ren­amt­li­che Rich­te­rin­nen und Rich­ter nach­schär­fen. So soll deren in der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts be­reits an­er­kann­te Pflicht zur Ver­fas­sungs­treue nun ge­setz­lich ver­an­kert und als zwin­gen­de Re­ge­lung aus­ge­stal­tet wer­den.

Für einen funktionierenden Rechtsstaat sei das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige Justiz, die ihre Entscheidungen in Einklang mit dem Grundgesetz trifft, wesentlich, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Der Entwurf sieht vor, dass niemand zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter berufen werden darf, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Person jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Dazu soll ein neuer §  44a Absatz 1 in das Deutsche Richtergesetz (DRiG) eingefügt werden.

Auch spätere Abberufung möglich

Um sicherzustellen, dass auch ein späteres Verhalten während der Zeit der Ausübung des Amtes als ehrenamtliche Richterin oder als ehrenamtlicher Richter zur Abberufung führen muss, wird darüber hinaus in § 44b Absatz 1 DRiG klargestellt, dass es für die Frage der Abberufung nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die betroffene Person Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lässt.

Durch einen neu eingefügten § 31 Satz 2 DRiG wird in dem Entwurf zudem klargestellt, dass die Versetzung hauptamtlicher Richterinnen und Richter in den Ruhestand nach § 31 DRiG und ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens nebeneinander durchgeführt werden können.

Richterbund befürwortet Änderungen

Der Deutsche Richterbund hatte in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf erklärt: "Die dritte Staatsgewalt kann ihre Aufgabe im gewaltengeteilten Rechtsstaat nach dem Grundgesetz nur sachgerecht erfüllen, wenn die Richter auch persönlich die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten." Dies gelte für Berufsrichter und Ehrenamtliche gleichermaßen.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte, mit der geplanten Reform werde die Justiz widerstandsfähiger gegen verfassungsfeindliche Angriffe. Neben der Möglichkeit, Verfassungsfeinde aus dem Dienst zu entfernen, müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass mehr verfassungstreue Bürger Schöffinnen und Schöffen werden. Eine Möglichkeit wäre es aus seiner Sicht, auch EU-Bürgern den Zugang zum Schöffenamt zu eröffnen. Auch wäre es sinnvoll, wenn sich die Schöffinnen und Schöffen künftig nicht mehr für fünf Jahre festlegen müssten, sondern nur noch für drei Jahre.

Der Landtag in Stuttgart hatte am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP mit Blick auf die demnächst anstehende Schöffenwahl bereits eine solche Regelung für Baden-Württemberg beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BVerfG, Amtsenthebung ehrenamtlicher Richter wegen fehlender Verfassungstreue, NZA 2008, 962
  • Anger, Die Verfassungstreuepflicht der Schöffen, NJW 2008, 3041

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