Von
Redaktion beck-aktuell (dpa) | Jul 10, 2023
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat bei den Diskussionen um das Heizungsgesetz auf die Achtung des Eigentumsrechts hingewiesen. Selbst wenn es einen gesellschaftlichen Wandel gäbe, könne man das Eigentumsgrundrecht nicht aus den Angeln heben. Es müsse in Ausgleich mit anderen privaten und öffentlichen Belangen gebracht werden. Das BVerfG hatte die Verabschiedung des Gesetzes vergangene Woche vorläufig gestoppt.
"Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht"
"Das Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, das die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen", sagte Harbarth dem "Handelsblatt". Zu Vorwürfen einer indirekten Enteignung durch das Heizungsgesetz mit dem Verbot für Öl- und Gasheizungen sagte Harbarth: "Wir werden einige dieser Fälle voraussichtlich noch auf den Tisch bekommen. Deshalb nur allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentümerbefugnissen ist eine Enteignung." Eine Enteignung würde die Entziehung von Eigentum voraussetzen.
BVerfG stoppte Lesungen zu Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte die eigentlich für vergangenen Freitag geplante Schlussabstimmung über das Heizungsgesetz untersagt. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Die Chefs der Koalitionsfraktionen beschlossen daraufhin, dass das Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen nun Anfang September verabschiedet werden soll. Inhaltlich wollen sie keine Änderungen mehr zulassen. Die Union wirbt hingegen für einen inhaltlichen Neuanlauf bei dem Gesetzesvorhaben.