Spätaussiedler sollen künftig wieder einfacher nach Deutschland kommen können. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Regelungsvorschlag für die Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Die Änderung sei eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Januar 2021 (BeckRS 2021, 5773), mit dem die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht worden seien, so das Bundesinnenministerium.
Erhöhte Anforderungen schwerlich nachvollziehbar
Die erhöhten Anforderungen gölten für diejenigen, die zuvor ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Sie seien für die Betroffenen aufgrund der hohen Komplexität schwerlich nachvollziehbar. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe deswegen zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum geführt.
Rückkehr zu früherer Verwaltungspraxis angestrebt
Durch die Anpassung des Gesetzes soll die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht werden: Künftig gehe die Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Nach wie vor reichten ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus, die selbstverständlich von den Antragstellerinnen und Antragstellern entsprechend nachgewiesen werden müssten, so das Ministerium.
Datenverlust soll entgegengewirkt werden
Der Gesetzentwurf soll nunmehr zeitnah durch die Koalitionsfraktionen aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden. Damit wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Neben der Erleichterung beim Bekenntnisnachweis soll mit der Gesetzesänderung eine Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden befindlichen (Spät-) Aussiedler-Daten geschaffen werden. Dies soll einen endgültigen Verlust der für die Betroffenen essentiellen Daten über die Feststellung ihrer (Spät-) Aussiedler- oder Vertriebeneneigenschaft verhindern.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- BVerwG, Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum (sog. Gegenbekenntnis), BeckRS 2021, 5773