Der Bundestag hat ein Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. So könnten Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen und aktiv regionale Wertschöpfung und hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen, sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Grüne). Ebenso beschlossen wurden Änderungen im Baugesetzbuch zur Erleichterung von Stallumbauten.
Kennzeichung beginnt bei Schweinehaltung
Die Haltungskennzeichnung umfasst die fünf Haltungsformen "Stall", "Stall+Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio". Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden.
Tiergerechtere Haltungsformen durch erleichterten Stallumbau
Zudem werde es durch den Beschluss des Gesetzes zum Stallumbau für tierhaltende Betriebe künftig einfacher, ihre Ställe an die tiergerechteren Haltungsformen anzupassen, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" oder "Bio" umzustellen. Tierhalter müssen ihre Bestände dazu nicht verringern. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Damit bleibt die Tierhaltung auch während der Baumaßnahmen für einen Ersatzstall möglich. Beide Gesetze werden nun voraussichtlich am 7. Juli im Bundesrat behandelt, sind dort jedoch nicht zustimmungspflichtig.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Schigulski, Grundfragen der Kennzeichnung von Fleisch und Fleischerzeugnissen, LMuR 2023, 228