In Zukunft soll auch das Bundesverfassungsgericht in den elektronischen Rechtsverkehr eingebunden sein. Dazu liegt nun ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) vor. Wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erläutert, wird das Gericht damit auch für Bürger und Bürgerinnen digital erreichbar. "Der Gang zum Postkasten wird für sie entbehrlich, die digitale Verfassungsbeschwerde möglich".
Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen
Nach dem Entwurf sollen die §§ 23a bis 23e im BVerfGG eingefügt und damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine sichere elektronische verfahrensbezogene Kommunikation mit dem BVerfG geschaffen werden. Danach könnten in den verfassungsgerichtlichen Verfahren beim BVerfG Dokumente auch auf elektronischem Weg rechtswirksam eingereicht sowie seitens des BVerfG Dokumente elektronisch zugestellt werden, so das BMJ. Das Gesetz soll zum Monatsanfang des vierten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Anknüpfung an bestehende Regelungen und Infrastruktur
Im Interesse der Einheitlichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs folgten die vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen den bereits bestehenden Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung und den vergleichbaren Regelungen der anderen Fachprozessordnungen. Es werde auch an die bereits bestehende Infrastruktur angeknüpft, erläutert das Justizministerium.
Rechtsanwälte zu elektronischer Kommunikation verpflichtet
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts würden zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auch in Verfahren vor dem BVerfG verpflichtet – dies gelte in den anderen Verfahrensordnungen bereits seit 01.01.2022). Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Verbände und Unternehmen sowie andere Verfahrensbeteiligte könnten vom elektronischen Zugang Gebrauch machen, seien aber nicht dazu verpflichtet. Zudem seien in dem Entwurf Vorkehrungen für die elektronische Aktenführung durch das BVerfG vorgesehen.