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NVwZ Nachrichten

EU-Genehmigung italienischer Hilfen für Airlines nichtig

Von Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mai 24, 2023
Das Ge­richt der Eu­ro­päi­schen Union hat die Ge­neh­mi­gung von Staats­hil­fen an ita­lie­ni­sche Air­lines in der Co­ro­na-Pan­de­mie für nich­tig er­klärt. Die EU-Kom­mis­si­on habe nicht aus­rei­chend be­grün­det, warum das Hilfs­pa­ket der ita­lie­ni­schen Re­gie­rung mit EU-Recht ver­ein­bar sei, teil­ten die Rich­ter am Mitt­woch in Lu­xem­burg mit. Ge­klagt hatte der Bil­lig­flie­ger Ryan­air. Es ist nicht die erste Schlap­pe der Kom­mis­si­on im Zu­sam­men­hang mit Air­line-Bei­hil­fen in der Co­ro­na-Pan­de­mie.

ntschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro

Vor knapp zwei Wochen hatte das EuG auch das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig erklärt. So wie Deutschland griff auch Italien 2020 in der Corona-Pandemie den strauchelnden Airlines unter die Arme, und zwar mit einem Entschädigungsfonds in Höhe von 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wiedergutgemacht werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren.

Regeln während Corona-Pandemie erheblich gelockert

Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prüft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln für solche Beihilfen während der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen. Das tat sie auch im nun verhandelten italienischen Fall – allerdings ohne ausreichende Begründung, wie das Gericht nun feststellte.

Konsequenzen der Entscheidung noch unklar

Die EU-Kommission hätte entweder ein förmliches Prüfverfahren einleiten oder zumindest darlegen müssen, warum sie keine Schwierigkeiten mit der Beihilfe sieht, so die Richter. Die Konsequenzen der Entscheidung sind noch unklar. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischem Gerichtshof vorgegangen werden (Urt. v. 24.05.2023 - T-268/21).

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