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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Mai 02, 2023
Die Initiative "Parität jetzt!" hat nach dem Abschluss der Beratungen in der Wahlrechtskommission des Bundestags die Verabschiedung eines Paritätsgesetzes gefordert. "Frauen machen 51% der bundesdeutschen Bevölkerung aus und sind seit Bestehen des Frauenwahlrechts im Deutschen Bundestag unterrepräsentiert", hieß es in einer Erklärung zur Begründung. Der Bericht der Kommission enthalte mehrere Vorschläge, wie Parität im Wahlrecht verankert werden könne.
Grüne und Linke bei Frauenanteil vorn
"Jetzt müssen die Abgeordneten den politischen Willen aufbringen, ein Paritätsgesetz mit Wirkung spätestens für die 22. Wahlperiode auf den Weg zu bringen, damit dieses Demokratiedefizit endlich beseitigt wird", erklärte die Initiative, in der sich zahlreiche Verbände, Organisationen und Netzwerke zusammengeschlossen haben. In der laufenden 20. Wahlperiode beträgt der Frauenanteil im Bundestag 35,05%. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt das deutsche Parlament damit weltweit auf Platz 42. Der Anteil reicht von 11,5% bei der AfD bis hin zu 59,3% bei den Grünen. Den zweitniedrigsten Frauenanteil hat die Unionsfraktion mit 23,9%. In der FDP-Fraktion liegt er bei 25%, in der SPD-Fraktion bei 42,2% und in der Linken-Fraktion bei 53,9%.
FDP und Union gegen Paritätsgesetz
Die Bundestags-Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hatte am Donnerstagabend ihre Arbeit beendet. In ihrem Abschlussbericht spricht sie sich zwar dafür aus, den Frauenanteil im Parlament zu erhöhen. Es bestand jedoch Uneinigkeit über den konkreten Handlungsbedarf. SPD, Grüne und Linke plädierten für ein Paritätsgesetz, um eine gleich starke Vertretung von Frauen und Männern im Bundestag zu erreichen. Die FDP und die Union hielten dies für verfassungswidrig.
Süssmuth: Verbindliche Regelungen notwendig
Die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU), die die Initiative "Parität jetzt!" ins Leben gerufen hatte, erklärte, strukturelle Veränderungen in der Gesellschaft seien nur mit verbindlichen Regelungen möglich. "Die wichtigste Kernforderung auf dem Weg zur Umsetzung der Gleichberechtigung ist das Ziel der Parität, denn nur wer eine Stimme hat, hat auch die Macht, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen."
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Hecker, Verfassungsrechtliche Fragen der neueren Paritätsgesetzgebung, ZRP 2020, 226
- Morlok/Hobusch, Sinnvoll heißt nicht verfassungsgemäß - zu Meyers Kritik an der Paritätskritik, NVwZ 2019, 1734
- Niedig, Politische Wahlen und Frauenquote - Eine Betrachtung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von geschlechtsbezogenen Förderungsmaßnahmen in der Politik, NVwZ 1994, 1171