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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Apr 20, 2023
Saisonarbeiter in Deutschland sind nach Ansicht der EU-Kommission unzureichend geschützt. Deutschland und neun weitere EU-Staaten kämen einigen Verpflichtungen der Richtlinie über Saisonarbeitskräfte nicht ordnungsgemäß nach. Deshalb habe man gegen diese Länder ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, teilte die EU-Kommission mit. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen.
EU-Regeln für faire Zulassung und gleiche Rechte von Saisonarbeitern
Die Einhaltung der EU-Regeln zum Schutz von Saisonarbeitern sei eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Anwerben benötigter Arbeitskräfte und könne auch zur Verringerung der irregulären Migration beitragen, so die EU-Kommission. Die Vorgaben sollten faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Ländern sicherstellen sowie menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung gewährleisten.
Auch Belgien, Italien und Luxemburg betroffen
Die Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht. Neben Deutschland richten sich die Bedenken unter anderem gegen Belgien, Italien und Luxemburg. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen. Gelingt ihnen das nicht, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Richtlinienvorschlag zur saisonalen Beschäftigung, ZAR 2010, 409