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Redaktion beck-aktuell (dpa) | Apr 20, 2023
Um die Ausländerbehörden zu entlasten, könnten bestimmte Aufenthaltstitel künftig länger gültig sein. Das schlägt eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen vor, die nach dem Flüchtlingsgipfel im Bundesinnenministerium Mitte Februar gebildet worden war. Der Vorschlag bezieht sich insbesondere auf die Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und das sogenannte D-Visum zu Bildungs- oder Erwerbszwecken.
Fluchtzuwanderung aus der Ukraine ein Grund für hohe Arbeitsbelastung
Durch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte von einem auf bis zu drei Jahre sowie durch eine Verlängerung der Geltungsdauer des D-Visums zu Bildungs- oder Erwerbszwecken auf zwölf Monate statt bisher drei oder sechs könne sich der Arbeitsaufwand in den Behörden erheblich reduzieren, so der Bericht. Als maßgebliche Ursachen für die starke Arbeitsbelastung nennt der Bericht die hohe Fluchtzuwanderung unter anderem aus der Ukraine sowie mehrere Gesetzesänderungen – wie etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts.
Uneinigkeit bei Finanzierung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger
Keine Antwort gefunden wurde auf die Frage der Finanzierung der Flüchtlingsausgaben. Hier forderten die Kommunen deutlich mehr Unterstützung vom Bund. Dies soll auch Thema des Spitzentreffens zur Flüchtlingspolitik am 10.05.2023 im Kanzleramt sein. Ein weiteres Problem ist laut Bericht die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender. Mitte März habe es 28.442 unbegleitete minderjährige Geflüchtete beziehungsweise junge Volljährige in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit gegeben. Dass die Zahl der zu betreuenden jungen Flüchtlinge nach einem jahrelangen Rückgang im vergangenen Jahr wieder gestiegen sei, habe einerseits mit dem Krieg in der Ukraine zu tun. Viele unbegleitete Minderjährige stammten aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Faeser fordert umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, haben die Länder umfangreiche Rechtsänderungsbedarfe im Hinblick auf das Aufenthaltsgesetz, aber auch das Asylgesetz und das Ausländerzentralregistergesetz sowie weitere verbundene Rechtsmaterien vorgetragen, die im Hinblick auf die Effektivierung von Abschiebungen kurzfristig angegangen werden sollen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte im März gesagt, eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sei dringend notwendig. Sollte keine Einigung gelingen, "dann ist der Schengen-Raum mit offenen Binnengrenzen in großer Gefahr". Die SPD-Politikerin hatte mit Blick auf die irreguläre Migration kürzlich eine weitere Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze angeordnet.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Dietz, Das Chancen-Aufenthaltsrecht, NVwZ 2023, 15
- Mävers, Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – ein Überblick und Ausblick, ArbRAktuell 2020, 81